Seminare » Aufbauseminare » Arbeitsausschüsse |
Aufbauseminare
|
Aufbauseminare - Arbeitsausschüsse BR-16:
Erfahrene Betriebsräte arbeiten arbeitsteilig, da sonst eine effektive Interessenvertretung kaum möglich ist. Keiner kann alles allein bewältigen; jeder muss mit anpacken, wenn am Ende der Amtsperiode nicht alle über ihre relative oder völlige Erfolglosigkeit frustriert sein wollen. Eine gesetzlich zulässige Methode der Arbeitsteilung ist die Übertragung einiger Aufgaben des Betriebsrats auf die einzelnen Arbeitsausschüsse des Betriebsrats. Dieses Seminar behandelt die Art und Qualität der zulässigerweise zu übertragenden Aufgaben und der rechtlichen Befugnisse des Sozialausschusses. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. |
|
Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-Extra-Intensiv-14:
Der Personalausschuss
ist unter den Arbeitsausschüssen des Betriebsrats rechtlich gesehen
der wichtigste, weil keiner der Arbeitsausschüsse sich so oft und
regelmäßig mit rechtlichen und formalen Fragen auseinandersetzen
muss wie der Personalausschuss. Dort werden in der Regel die Beteiligungs-,
Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach den §§
92 105 BetrVG ausgeübt. Nicht fremd ist diesem Ausschuss auch
die Kompetenz in Fragen der Arbeitszeit (Überstunden, Wochenendarbeit).
Die Mitglieder dieses Arbeitsausschusses müssen einen Kenntnisstand
haben, der über Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes hinausgeht.
Um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten
und in Fragen der Arbeitszeit kompetent und verantwortungsbewusst wahrzunehmen,
bedürfen Sie vielmehr eines vertieften Wissens aus diesen rechtlichen
Bereichen. Zu beachten ist hier vor allem, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
eine Reihe von sehr wichtigen Regelungen enthält, die insbesondere
bei der Anwendung der §§ 92 bis 105 BetrVG zu beachten sind.
Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-17:
Nach § 27 BetrVG
muss der Betriebsrat einen Betriebsausschuss bilden, wenn er neun oder
mehr Mitglieder hat. Bei einer Betriebsratsgröße von neun oder
mehr Mitgliedern wird der Betriebsrat sich aber nicht nur mit der Bildung
eines Betriebsausschusses begnügen können. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. |