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Aufbauseminare
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Aufbauseminare - Beratungs-, Unterrichtungs- und Vorschlagsrechte BR-31: Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber nicht nur in Angelegenheiten der Mitbestimmung beteiligt werden. Er ist vielmehr gegenüber dem Betriebsrat auch verpflichtet, diesen in sehr unterschiedlichen betrieblichen Angelegenheiten in Form von rechtzeitiger und umfangreicher Unterrichtung, ernsthafter Beratung und Entgegennahme von Vorschlägen zu beteiligen. Die Ausgestaltung dieser Beteiligungsrechte ist vom Umfang, Bedeutung und Intensität sehr unterschiedlich. Diese Art der Beteiligung des Betriebsrats umschreibt seine rechtlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf betriebliche Planungen, Abläufe, sonstige Angelegenheiten sowie auf die die betriebliche Arbeitsatmosphäre und das Zusammenwirken aller Beteiligten. |
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Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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