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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Beratungs-, Unterrichtungs- und Vorschlagsrechte

BR-31:
Beratungs-, Unterrichtungs- und Vorschlagsrechte
- Umfang, Bedeutung und rechtliche Durchsetzbarkeit –

Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber nicht nur in Angelegenheiten der Mitbestimmung beteiligt werden. Er ist vielmehr gegenüber dem Betriebsrat auch verpflichtet, diesen in sehr unterschiedlichen betrieblichen Angelegenheiten in Form von rechtzeitiger und umfangreicher Unterrichtung, ernsthafter Beratung und Entgegennahme von Vorschlägen zu beteiligen. Die Ausgestaltung dieser Beteiligungsrechte ist vom Umfang, Bedeutung und Intensität sehr unterschiedlich. Diese Art der Beteiligung des Betriebsrats umschreibt seine rechtlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf betriebliche Planungen, Abläufe, sonstige Angelegenheiten sowie auf die die betriebliche Arbeitsatmosphäre und das Zusammenwirken aller Beteiligten.


In diesem Seminar werden die Teilnehmenden mit diesen Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht nur vertraut gemacht, sondern auch dazu befähigt, dieselben Rechte im Betrieb zu realisieren.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.