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Aufbauseminare - Betriebliche Berufsbildung BR-83: Betriebliche Berufsbildung
erfasst auch die Fort- und Weiterbildung sowie die Umschulungsmaßnahmen.
Betriebliche Berufsbildung steht im Zusammenhang betrieblichen Änderungen
und Restrukturierungen. Sie wird damit zwangsläufig Teil der betrieblichen
Organisationsänderung und Personalentwicklung. Diese Entwicklung vollzieht
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Betriebliche Berufsbildung ist damit nicht mehr ein einmaliges oder gelegentlich wiederkehrendes Ereignis, sondern ein fortwehrender betrieblicher Prozess. Damit einhergehend ist auch die Teilnahme an Weiterbildung ein fortwehrender Prozess. Sie wird Teil einer kontinuierlichen persönlichen Erwerbs- und Lernbiografie von abhängig Beschäftigten. Mit der betrieblichen Weiterbildung werden wesentliche Weichen zu beruflichen Teilhabe- und Entwicklungschancen im Betrieb aber für den Arbeitsmarkt gestellt. Mit systematisch und kontinuierlich betriebener Fort- und Weiterbildung kann u.a. auch Beschäftigung gesichert werden. Deshalb muss sie gerecht gestaltet werden. Voraussetzung hierfür ist zwingend, dass die Teilhabe an die Qualifikationsmaßnahmen ausnahmslos für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich sein muss. Dabei müssen insbesondere Geschlechtergerechtigkeit und Gleichbehandlung von Migranten zum Tragen kommen. Denn Migranten und ihre Kinder kommen sowohl in der Schule als auch im Arbeitsleben zu kurz. Vermeintliche Integrationsprojekte verunsichern sie, statt ihnen mehr Sicherheit und Zuversicht zu vermitteln. Der Betriebsrat kann in seinem Wirkungsbereich dafür Sorge tragen, dass die schulische und damit die berufliche Benachteiligung der Migranten und ihrer Kinder im Betrieb ausgeglichen werden. Um eine gerechte Fort- und Weiterbildung und einen diskriminierungfreien Umgang mit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch mit den Bewerberinnen und Bewerber um eine Arbeitsstelle oder um einen Ausbildungsplatz zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber den Betriebs- und Personalräte eine Reihe von wirksamen Rechtsinstrumenten zur Hand gegeben. In diesem Seminar
geht es zunächst darum, die für die betriebliche Berufsbildung sowie für
die betriebliche Organisationsänderung und Personalentwicklung einschlägigen
rechtlichen Vorschriften und Durchsetzungsinstrumente kennenzulernen,
um sodann sich mit dem Umgang mit diesen anhand von Beispielen aus der
höchsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit auseinanderzusetzen.
Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-13: Die Migranten und ihre Kinder kommen sowohl in der Schule als auch, in Wirtschaft und Betrieb zu kurz. Vermeintliche Integrationsprojekte verunsichern sie, statt ihnen mehr Sicherheit und Zuversicht zu vermitteln. Der Betriebsrat kann in seinem Wirkungsbereich dafür Sorge tragen, dass die schulische und damit die berufliche Benachteiligung der Migranten und ihrer Kinder im Betrieb ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat ihm dafür rechtliche Mittel in die Hand gegeben. Es sind zwar keine grundlegend wirkungsstarken rechtlichen Mittel, aber immerhin: So verpflichtet z.B. § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG den Betriebsrat, die Integration der ausländischen Arbeitnehmer zu fördern. Damit ist aber nicht nur das Zusammensein der Migranten und der Deutschen Arbeitnehmer gemeint, sondern auch deren berufliche Integration und Qualifikation gemeint. Es kommt mithin auch auf die Zusammensetzung der Belegschaft an. Der Betriebsrat hat bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen darauf zu achten, dass das Gleichgewicht zwischen den einzelnen Beschäftigungsgruppen nicht gestört wird. Bei der Organisierung einer ausgewogenen Belegschaft bieten den Betriebs- und Personalräten auch die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Unterstützung. Sozial ausgewogen ist die Belegschaft, wenn in ihr auch Männer und Frauen mit Migrationshintergrund hinreichend berücksichtigt sind. Dabei muss die betriebliche Altersstruktur der gesellschaftlichen entsprechen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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