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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Betriebsänderung - Betriebsübergang - Umwandlung

BR-35:
Das rechtliche und praktische Problem der Unterscheidung zwischen Betriebsänderung, Umwandlung und Betriebsübergang

Das Seminar BR-55 behandelt das Grundproblem der rechtlichen und tatsächlichen Unterscheidung zwischen den arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsmaßnahmen, namentlich zwischen der Betriebsänderung, dem Betriebsübergang und der Umwandlung. Obwohl jeder dieser Umstrukturierungsformen jeweils ein anders Rechtsgebiet berührt: Betriebsübergang ist als Individualrecht in den Vorschriften des § 613a BGB, Umwandlung als Unternehmensrecht im Umwandlungsgesetz und schließlich Betriebsänderung in den Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Bleiben sie doch alle als potentielle Gefahrquellen, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer negativ berühren können, regelungsbedürftig.

Auch wenn die weit verbreitete Meinung, dass der Gesetzgeber bei Betriebsveräußerungen sämtliche Rechte der Arbeitnehmer individualrechtlich geregelt habe, zum Teil nicht ganz von der Hand abzuweisen ist, bleibt der Betriebsübergang als Regelungsgegenstand dem Betriebsrat überlassen.
Diese arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsformen entwickeln sich in den meisten Fällen schleichend. Die Betriebsräte werden nur in den seltensten Fällen auf die Vorzeichen dieser sukzessiv betriebsändernden Prozesse aufmerksam. Auch die Arbeitgeber kommen ihren betriebsverfassungsrechtlichen Informationspflichten nur sehr unzureichend und vor allem oft viel zu spät nach.
In dieser Schulung werden Sie unter fachlicher Leitung darauf sensibilisiert, sich mit den allgemeinen und spezifischen Vorzeichen z.B. einer anbahnenden Betriebsänderung zu beschäftigen. Es gilt, stets wachsam zu sein. In diesem Sinne werden Sie in dieser Schulung daher anhand Zahlreicher Fälle aus der Praxis und der Rechtsprechung lernen, nicht nur zwischen den jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahmen zu unterscheiden, sondern auch solche betrieblichen Vorgänge als mitbestimmungsrelevante Tatbestände zu behandeln, die für die Belegschaft mit Nachteilen verbunden sein können.

Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige rechtliche Bereiche:

      Betriebsänderung
      Betriebsübergang
      Umwandlung
      Rechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel
      Interessenausgleich
      Sozialplan
      Nachteilsausgleich
      Sozialrechtlich Folgen von Abfindungen

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-36:
Ausgliederung („Outsourcing“) als Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsstrategie von Unternehmen

- Das Schicksal von Arbeitsverhältnissen sowie die aus diesen Strategien wachsenden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats -

Die Arbeitswelt unterliegt durchgehend rasanten und grundlegenden Wandlungen, die aus Unternehmersicht vor allem ökonomische und technisch-organisatorische Ursachen haben. Aber auch unsere Sprache im Arbeitsleben unterliegt scheinbar ungebremst einer Wandlung. So werden und Begriffe wie „Outsourcing“ „Offshoring“, „Onshoring“, „Farshoring“, Nearshoring“, „Flexibilisierung", „Mobilität“, "Deregulierung der Arbeitswelt", "Job Sharing", "Toyotisierung", "Telearbeit" usw. immer wieder durch die Medien ins Wohnzimmer geliefert. Dabei werden die (vermeintliche) Reduzierung der Erwerbslosenzahlen, das Wohlergehen ganzer Nation und das Glück des Einzelnen mit diesen Begriffen widerspruchslos in Verbindung gesetzt. Verweisen diese Begriffe doch regelmäßig auf vielfältige für die Arbeitnehmerschaft und ihrer Familien negative Prozesse.

Dass diese Prozesse bei der abhängig arbeitenden Bevölkerung in Wirklichkeit tief greifende und verheerende Spuren wie z.B. Gegenwarts- und Zukunftsängste, Schlafstörungen, Stress, geistige und körperliche Erschöpfung (Burnout) und zahlreiche andere damit einhergehende körperliche und seelische Leiden verursachen, wird heute von kaum jemand ernsthaft bestritten. Mit Glück des Einzelnen und dem Wohlergehen ganzer Nation hat das aber so wenig zu tun, wie mit der Reduzierung von Arbeitslosigkeit.
Auch hier sind wieder einmal Betriebsräte gefragt. Was ist angesichts dieser Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsstrategien zu tun? Wie kann die im Betriebsverfassungsgesetz prinzipiell angelegte Chance genutzt werden, negative Auswirkungen arbeitgeberseitigen Maßnahmen auf die Arbeitnehmerschaft zu verhindern bzw. zu mildern? Wie kann es gelingen mögliche Verbesserungen auf den Gebieten der
• Qualifikationssicherung • Beschäftigungssicherung • Arbeitsorganisation • Arbeitsbereicherung, • Arbeitszeitgestaltung, • Personalplanung sowie • Arbeitsschutz usw.

zu fordern und gestalterisch durchzusetzen?

Das Betriebsverfassungsgesetz hat den Betriebsräten bei den Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen leider nicht solche Rechte eingeräumt, mit denen sie diese Maßnahmen verhindern können. Die hier einschlägigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind nur dafür geeignet, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Arbeitnehmer zu minimieren. Deshalb müssen Betriebsräte quasi vorausschauend denken und handeln. Denn wenn auf den Chefetagen die Entscheidung über Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen bereits gefallen ist, dann ist für ein präventives Handeln definitiv zu spät. Mögliche Alternativkonzepte kann der Betriebsrat dann oft nur noch vor der Einigungsstelle vorstellen und mit dem Arbeitgeber (lediglich) beraten.

Daher kommt es darauf an, dass die unterschiedlichen und differenzierten Signale der sich anbahnenden Veränderungen im Betrieb und Unternehmen rechtzeitig erkannt werden. Hierfür ist die Schaffung einer umfassenden Informationsstruktur im Betrieb und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Das ist auch für eine agierende Betriebsratsarbeit zwingen notwendig.

In diesem Seminar beabsichtigen wir die unterschiedlichen Teilaspekte, die allgemeinen und rechtlichen Voraussetzungen sowie die jeweiligen Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte bei den o.g. Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen zu erläutern. Dabei werden die unterschiedlichen Erscheinungsformen dieser Maßnahmen, die möglichen Auswirkungen derselben sowie die rechtlichen und außerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats eine zentrale Rolle spielen.

Übersicht:
   • Begriff der Ausgliederung
          • Erscheinungsformen von Ausgliederung
          • Auslagerung und Fremdvergabe von Dienstleistungen und Produktionen
          • Besonderheiten bei Ausgliederungen ins Ausland (Offshoring)
   • Beweggründe einer Ausgliederung
          • Argumente für und gegen Ausgliederung
          • Kurzfristige Gewinnchancen für Unternehmen
          • Abwehr von Konkurrenzdruck
          • Reduzierung von Personalkosten
          • Reduzierung von Lohnnebenkosten und Tarifflucht
   • Erscheinungsformen der Ausgliederung
          • Ausgliederung in Form von Betriebsübergang (§613a BGB)
          • Ausgliederung in Gestalt der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)
          • Ausgliederung als Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)
   • Rechtliche Auswirkungen von Ausgliederungsformen
          • Auswirkungen auf die Beschäftigten
          • Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen
          • Auswirkungen auf die Betriebsräte (Problem der Funktionsnachfolge)
   • Alle einschlägigen Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
          • Unterrichtungs- und Beratungsrechte
          • Mitwirkungsrechte bei personellen Angelegenheiten
          • Mitbestimmungsrechte bei sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
          • Beteiligungsrechte Gesamt- und Konzernbetriebsrat
          • Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
   • Rechtliche Durchsetzungsmittel des Betriebsrats
          • Einigungsstelle,
          • einstweilige Verfügung,
          • das allgemeine und das besondere Beschlussverfahren,
          • sonstige Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
   • Mögliche strategische Erwägungen des Betriebsrats hinsichtlich alternativer Konzepte
          • Bestandsaufnahme und Analyse der bestehende Strukturen und Arbeitsabläufe
          • Ideen für die Verbesserung der bestehenden Strukturen und Arbeitsabläufe
          • Erarbeiten von Vorschlägen zur Beschäftigungssicherung
          • Erstellung von betrieblichen Qualifizierungsprofilen
          • Entwicklung von erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte
          • Förderung von echter (nicht einseitig erzwungener) Teilzeitarbeit
          • Abbau von nicht betriebsbedingten Überstunden und Wochenendarbeit usw.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-37:
Interessenausgleich und Sozialplan: Inhaltliche Gestaltung und rechtliche Durchsetzung

Interessenausgleich und Sozialplan sind Begriffe und Regelwerke des Betriebsverfassungsgesetzes. Beide sind Verträge eigener Art. Sie werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Aus beiden ergeben sich Rechte und Pflichten.

Gegenstand dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, worin der rechtliche Unterschied zwischen dem Interessenausgleich und Sozialplan liegt und für wen, wann und wie welche Rechte aus diesen Verträgen abgeleitet werden können. Im Mittelpunkt dieses Seminars werden allerdings die inhaltliche Gestaltung dieser Verträge sowie deren rechtliche stehen. Sowohl die Inhaltliche Gestaltung wie auch die Handlungsmöglichkeiten der Durchsetzung werden jeweils anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung in fachlich betreuten Arbeitsgruppen stattfinden. Die Arbeitsgruppenergebnisse werden mit einander verglichen und anschließend fachlich besprochen. Mit dieser Vorgehensweise ist eine optimale Auseinandersetzung mit dem Seminarthema gewährleistet.

Übersicht:
  • Rechtgrundlage des Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Begriffsdefinition des Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Gliederung des Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Inhalt des Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Wirkung des Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Durchsetzbarkeit des Interessenausgleichs
  • Interessenausgleich mit oder ohne Namensliste
  • Interessenausgleich und die Sozialauswahl des Kündigungsschutzgesetzes
  • Durchsetzbarkeit des Sozialplans
  • Unterscheidung zwischen freiwilligen und erzwingbaren Sozialplan
  • Anspruch auf externen Sachverständigen als Berater

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-38:
Vorsorglicher „Sozialplan“ für eine Vielzahl künftig möglicher betriebsändernder Ereignisse
(= Konzessionsverlust, Auftragsverlust, Betriebs- oder Teilbetriebsübergang, sonst. Folgerationalisierungsmaßnahmen u.ä.)

In der Regel werden Sozialpläne zeitnah zu den grundlegenden Betriebsänderungen in ihren mannigfaltigen Formen aufgestellt. Allerdings ist auch rechtlich möglich, dass Betriebsrat und Arbeitgeber für eine Vielzahl von künftig möglichen betriebsändernden Ereignissen einen Sozialplan vereinbaren. Solche Vereinbarungen sind insbesondere in Betrieben und Unternehmen des Dienstleistungsbereichs sinnvoll. Da diese Betriebe und Unternehmen regelmäßig Ausschreibungs- und/oder Konzessionszwängen unterworfen sind, sind den dort amtierenden Betriebsräten vorsorgliche Sozialpläne zu empfehlen.

Sinn und Zweck eines solchen Sozialplans besteht typischerweise darin, nicht nur hinreichende und verbindliche Ausgleichsregelungen für die Belegschaft zu schaffen und dem Arbeitgeber eine diesbezügliche Planungssicherheit zu eröffnen. Vielmehr geht es auch darum der Belegschaft eine gewisse Sicherheit zu geben, sie zu motivieren, an dem Unternehmen zu binden und damit einen reibungslosen Betriebsablauf zu sichern.
Die von Managern gehegte und gepflegte Hoffnung, dass es zu der befürchteten bzw. möglichen Betriebsänderung nicht kommt, reicht inzwischen nicht mehr aus.

Übersicht:
  • Begriff des vorsorglichen Sozialplans
  • Rechtgrundlage des vorsorglichen Sozialplans
  • Gliederung des vorsorglichen Sozialplans
  • Normative Wirkung des vorsorglichen Sozialplans
  • Das Schicksal des Mitbestimmungsrechts bei tatsächlicher Vornahme der späteren Betriebsänderung
  • Lektüre und Analyse der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • Durchsetzbarkeit des vorsorglichen Sozialplans
  • Durchsetzungsstrategien des vorsorglichen Sozialplans
  • Taktische Hinweise zu den Verhandlungen
  • Anspruch auf externen Sachverständigen als Berater
  • Unterscheidung zwischen freiwilligen und erzwingbaren Sozialplan

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-39: Gestaltung des Interessenausgleichs und Sozialplans
- Gute Vorbereitung und Rechtssicherheit sind wirksame Mittel zum Erfolg -

Betriebliche Veränderungen finden ständig statt; sie müssen in einem auf Dauer angelegten modernen Betrieb auch stattfinden. Das ist notwendig, weil z.B. auch sich Kundenansprüche und Konkurrenzbedingungen ständig ändern. Sehr oft gehen diesen notwendigen Änderungen auch ein empfindlicher Stellenabbau und damit Kündigungen voraus bzw. einher. Aber auch andere personelle Einzelmaßnahmen, wie z.B. Versetzungen Ein- und Umgruppierungen sowie Umschulungen finden statt. Die Unternehmensentscheidung über betriebliche Veränderungen sind in der Regel schnell getroffen; die Milderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen hingegen erfordert nicht nur viel Zeit, sondern vor allem Wissen und Geschick auf Seiten des Betriebsrats voraus.
Die möglichen negativen Folgen der betriebsändernden Maßnahmen für die Beschäftigten müssen jedenfalls zunächst geortet um sodann zielorientiert und rasch verhindert bzw. gemildert werden. Dies kann nur im Rahmen eines Interessenausgleichs und Sozialplans geschehen. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlung über den Sozialplan und Interessenausgleich setzt notwendigerweise eine sehr gute Vorbereitung und eine im Betriebsrat abgestimmte Verhandlungsstrategie voraus. Die Verhandlungsstrategie muss dabei von Anfang an feststehen. Ziel Verhandlungen wird es sein einen Ausgleich für sämtliche in Betracht kommende wirtschaftliche Nachteile der Beschäftigten und die Begleitumstände der Betriebsänderung so minuziös zu regeln, so dass möglichst viele Arbeitsverhältnisse aufrechterhalten werden.
In diesem Seminar werden die Teilnehmenden in zahlreichen Übungen lernen sich einzuprägen, dass zum Erfolg mindestens folgendes gegeben sein muss:
Die Betriebsratsmitglieder müssen wissen, was sie wollen und wohin sie müssen!
Die Betriebsratsmitglieder müssen wissen, wo ihre Rechte und Grenzen liegen!
Die Betriebsratsmitglieder erreichen ihre Ziele leichter, wenn sie sich sicher fühlen, d.h. Rechtsicherheit haben, denn "Wissen macht sicher und stark!"
Das Erlernen und Anwenden einer richtigen Strategie und das Einschlagen eines diplomatischen Weges, führt immer zur zielorientierten Durchsetzung der Beschäftigteninteressen.
Die Teilnehmenden dieses Seminar werden am Ende der Schulung folgende Wissenselemente mit nach Hause nehmen:
die Wesensmerkmale und Erscheinungsformen einer Betriebsänderung
die gesetzlichen Vorgaben und das strategisches Vorgehen des Betriebsrats
die sachgerechten und notwendigen Inhalte eines Interessenausgleichs
die sachgerechten und kreativen Sozialplanregelungen zur Vermeidung von
Kündigungen und anderen Härten, wie z.B. örtlichen Versetzungen (Umzugskosten, Fahrtkosten usw.)
die Besonderheiten von Abfindungsregelungen oder Transfersozialplänen
die Besonderheiten der Massenentlassungen
die Anrufung und Einzelheiten einer Einigungsstelle
die Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens
die wesentlichen Besonderheiten eines Einigungsstellenverfahrens
die Auswahl von geeigneten Strategien und Verhandlungstaktiken, die an Ziel bringen.
Bearbeitung von Praxisfällen aus der Rechtsprechung

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

 

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