Seminare » Aufbauseminare » Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge  
Aufbauseminare

Aufbauseminare - Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

BR-09:
Grundregeln des Erstellens einer Betriebsvereinbarung
- Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung und was ist dabei zwingend zu beachten? -

Eine Bitte, einen Wunsch oder eine Forderung verbal oder durch Gesten oder Mimik auszudrücken fällt vielen von uns nicht so schwer, da wir ja seit unserer Geburt darin geübt sind. Doch sich diesbezüglich auch schriftlich auszudrücken überfordert viele Menschen. Bereits beim Verfassen eines Briefs an die Eltern begegnen Viele an ihre Grenzen. Bei der Formulierung eines Vertrages ist das erstrecht der Fall.
Bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung ist der Schwierigkeitsgrad in vielfacher Weise sehr viel höher, da es hierbei darum geht, das Verlangen so zu formulieren, dass das Recht des Betriebsrats, vom Arbeitgeber etwas Bestimmtes zu verlangen sich in rechtlichem Rahmen halten muss. Deshalb ist zunächst eine betriebliche Bestandsaufnahme hinsichtlich des Regelungsgegen-standes herauszuarbeiten. Sodann muss herausgearbeitet werden:

- welche Gesetze berechtigen den Betriebsrat, vom Arbeitgeber Etwas bestimmte zu verlangen; - welche Aspekte des Regelungsgegenstandes vorrangig geregelt werden müssen und welche eher vernachlässigt werden können; - welche Regelungen der Belegschaft dienlicher und welcher eher weniger dienlich sind; - ob die angedachten Regelungen manche Kollegen unzulässiger Weise benachteiligen und – ob diese Regelungen betrieblich machbar sind.

In Arbeitsgruppen und/oder Einzelarbeit werden sodann die jeweiligen betrieblichen Bestandsaufnahmen von Problemen und Schwierigkeiten im Bereich der anvisierten Regelung einer Lösung zugeführt. Diese Lösungen werden dann zusammengetragen und in einem ersten Entwurf einer Betriebsvereinbarung gegossen. Die so entstehen-den Entwürfe werden dann in Plenum vorgestellt. In einem letzten Schritt werden diese Entwürfe von den Teilnehmenden selbst mit fachlicher Unterstützung ausgefeilt.

Der Vorteil eines solchen Vorgehens:
Der Entwurf besteht aus Vorstellungen und Ideen des Betriebsrats selbst,
Der Entwurf ist im Betriebsrat mehrheitsfähig, da er durch seine Mitglieder selbst erstellt wurde,
Die Frage der betrieblichen Machbarkeit kann von Betriebsräte besser beurteilt werden, als von betriebsfremden Dritten,
Das betriebliche Konfliktpotential (zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) verringert sich erheblich, da der Entwurf des Betriebsrats die betriebliche Machbarkeit mit Augenmaß berücksichtigt,
Die Anerkennung durch die Belegschaft potentiell höher, da der Betriebsrat in seinem Entwurf ihre Wünsche hinreichend berücksichtigt.

Sie werden sich nach dem Besuch dieses Seminars stückweise in die Lage versetzt sehen, in Sachen der Erstellung eines Entwurfs einer Betriebsvereinbarung souveräner und wirksamer umzugehen, um z.B. selbständig einen Betriebsvereinbarungsentwurf in groben Zügen zu erstellen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-10:
Das Günstigkeitsprinzip, der Tarifvorbehalt und Tarifvorrang in der betriebsrätlichen Arbeit

Dieses Seminar besteht aus sechs gesetzlichen Etappen: In der ersten Etappe wird das “Günstigkeitsprinzip” behandelt. Es regelt einerseits das hierarchische Verhältnis aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden arbeitsrechtlich relevanten Gesetze untereinander und andererseits das hierarchische Verhältnis zwischen den nationalen Gesetzen und den europäischen Gesetzen. Nach diesem Prinzip dürfen die rangniedrigeren Gesetze keine Regelungen enthalten, die gegen die ranghöheren verstoßen.
In der zweiten Etappe des Seminars wird der “Tarifvorbehalt” behandelt. Er regelt das Verhältnis zwischen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und gewährt dabei dem Tarifvertrag sozusagen ein Regelungsmonopol.
Die dritte Etappe wird dem “Tarifvorrang” gewidmet. Er regelt ebenso das Verhältnis zwischen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und räumt den Tarifverträgen im Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen eine Vorrangstellung ein. Hier soll eben mit dieser Vorrangstellung gearbeitet werden.
In einer vierten Etappe werden der Tarifvorbehalt und Tarifvorrang gemeinsam unter dem Blickwinkel der Handlungsmöglichkeit des Betriebsrates behandelt. Einerseits geht es dabei um den § 87 Abs. 1 Eingangssatz und andererseits um den §77 Abs. 3 Satz 1 und 2 BetrVG.
In der fünften Etappe werden die Rechtsgrundlagen und die Rechtsqualität der Betriebsvereinbarungen sowie ihr Verhältnis zu den Tarifverträgen behandelt.
In der sechsten und letzten Etappe schließlich werden einige wichtige Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes behandelt, die mit dem Thema des Seminars zu tun haben.
Das Seminar beabsichtigt, den Teilnehmenden neben den soeben aufgezählten Wissenselementen auch die Fähigkeit zu vermitteln, erlernte Inhalte miteinander zu verbinden, sie im Zusammenhang zu sehen und zu bewerten.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-14:
Rechtlicher Stellenwert einer Betriebsvereinbarung
– Verhandlungsvorbereitung und Verhandlungsstrategien bei der Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung

Zentraler Schwerpunkt dieses Seminars ist die Betriebsvereinbarung: Ihre unterschiedlichen Arten,  ihre rechtliche Qualität und Wirkungskraft, ihre Gestaltung im Verlauf der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sowie der Prozess ihrer Entstehung, ihrer Durchsetzung und ggf. Erzwingung gegen den Willen des Arbeitgebers und ferner ihre Bedeutung für den Betriebsrat und die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dabei wird zu beachten sein, dass auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen stets ein ordnungsgemäßer Beschluss verlangt wird. Jede Regelung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt aus Sicht der Arbeitnehmer wirkungslos, da sie rechtlich unwirksam ist und vom Arbeitgeber jederzeit völlig folgenlos missachtet oder gekündigt werden kann. Da ein solcher Zustand zu Nachteilen und zu Unzufriedenheit führt, ist dieses Seminar so konzipiert, dass den Teilnehmenden folgende Wissenselemente vermittelt werden, um diese negativen Folgen zu vermeiden: 
      • die Art von Betriebsvereinbarungen
      • rechtliche Qualität von Betriebsvereinbarungen
      • rechtliche Grundlagen von Betriebsvereinbarungen
      • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen im Verlauf von Verhandlungen
      • wirksamer Abschluss von Betriebsvereinbarungen
      • Das rechtliche Verhältnis zwischen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
      • Die Regelung der Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
      • Ausschlussbestimmungen und ihre Auswirkung auf die Belegschaften
      • Erzwingungsmittel von Betriebsvereinbarungen
      • sonstige Durchsetzungsmittel von Betriebsvereinbarungen
Den Teilnehmenden soll neben den soeben aufgezählten Wissenselementen auch die Fähigkeit vermittelt werden, die erlernten Inhalte miteinander zu verbinden, sie im Zusammenhang zu sehen und zu bewerten.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.