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Aufbauseminare - Geschäftsführung & Organisation BR-01:
Dieses Seminar behandelt die einzelnen notwendigen Schritte des Betriebsrats bis zur Herbeiführung eines Beschlusses über einen bestimmten Sachverhalt oder eine von ihm durchzuführende Maßnahme. Diese rechtlichen Kenntnisse sind für die Betriebsratsarbeit in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung, denn ein nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechender Beschluss ist rechtlich wirkungslos und für den Arbeitgeber daher nicht bindend. Neben rechtlichen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses werden auch die verschiedenen Aspekte der betriebsrätlichen Tätigkeit beleuchtet. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. |
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Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-03:
Dieses Seminar richtet
sich vornehmlich an neugewählte Betriebsräte. Die Teilnehmenden
sollen hier die rechtlichen Möglichkeiten der Organisation der Betriebsratsarbeit
kennenlernen und die auf die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen
betrieblichen Realität zugeschnittenen Formen suchen, finden und
deren Praktikabilität in Arbeitsgruppen erproben. Dieses Seminar will die Teilnehmenden dazu befähigen, eine interessenorientierte Betriebsratsarbeit zu organisieren und zu erbringen, ohne dabei in größere Konflikte mit dem Arbeitgeber zu geraten. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-04:
Ein großer Teil
der Kommunikation des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber aber häufiger
auch mit der Belegschaft findet per E-Mail, Brief, Fax, Infoblätter
oder Betriebsratszeitung, also schriftlich statt. Daher muss - wie jedes
gutes geschäftliches Schreiben auch - die Korrespondenz des Betriebsrats
mit dem Arbeitgeber oder der Belegschaft verständlich aufgesetzt
und positiv formuliert sein, ein klares Ziel vorgeben und somit Kompetenz
ausstrahlen. Denn der Schriftverkehr des Betriebsrats ist zugleich immer
auch seine Visitenkarte. Unser Korrespondenzseminar stellt die grundlegenden Aspekte einer optimalen schriftlichen Kommunikation ins Zentrum des Lernprozesses. In diesem Lernprozess sind zahlreiche Phasen der Einzel- und Gruppenarbeit integriert, in denen das vermittelte theoretische Wissen mit umfangreichen Praxisbeispielen und vor allem Übungen in die Schulungspraxis der Teilnehmenden zugeführt wird. Die Teilnehmenden reflektieren durch diese Übungen das eigene Korrespondenzhandeln, sie lernen damit einhergehend die Grundlagen einer sachgemäßen und dienlichen, verständlichen und zielorientierten Korrespondenz kennen und erfahren durch die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Teilnehmenden konkrete alternative Möglichkeiten, das eigene Schreibstill und den gewohnten Umgangston zu optimieren. Seminarinhalte: Voraussetzungen
einer positiven Wirkung von Briefen, Faxen und E-Mails: Schreiben ohne
Floskeln Phrasen erkennen und vermeiden - Alternativen zu verstaubten
Wendungen Die
Teilnehmenden können gerne Zwecks Optimierung des eigenen Lernprozesses
Textauszüge aus Ihrem Büroalltag zum Seminar mitbringen Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-05:
Die Arbeit in kollektiven Gremien ist vor allem durch Diskussionen, Beratungen und Beschlüsse geprägt. Diskussionen, Beratungen und Beschlüsse sind notwendige Stadien der kollektiven Entscheidungsfindung. Dabei geht es sehr oft darum, dass eine bestimmte Position bzw. Option sich gegenüber anderen durchsetzen muss. Das ist für eine herrschaftsfrei, demokratische Entscheidungsfindung unumgänglich. Ohne diese Mechanismen der kollektiven Entscheidungsfindung können keine tragbaren Entscheidungen getroffen werden. Gerade in diesem Prozess kommt es aber oft zu scheinbar unüberwindbaren Konflikten zwischen den einzelnen Betriebsratsmitgliedern. Wo Menschen im Kollektiv agieren müssen, sind Konflikte unvermeidbar. Das ist aber das normalste der Welt. Denn jeder von uns hat seine eigene Sozialisation, Wertungs- und Beurteilungsmuster. Zudem führen fast ausschließlich Irrtum, Missverständnis, mangelnde Information- und Kenntnis zu Konflikten. Auch darf nicht vernachlässigt werden, dass bei der Entstehung von Konflikten das Selbstverständnis von Betriebsratsmitgliedern eine sehr entscheidende Rolle spielen kann. In diesem Seminar werden die wichtigsten Voraussetzungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit sowie über die wichtigsten Aspekte der Konfliktvermeidung- und Bewältigung besprochen und in kleinen fachlich betreuten Arbeitsgruppen in Gruppendynamischen Rollenspielen geübt. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-09:
Das Sekretariat des Betriebsrats ist die Koordinationszentrale des Gremiums. An dieser Position braucht der Betriebsrat ein Multitalent, das entscheidend zu reibungsloser interner und externer Kommunikation des Betriebsrats und zur Einhaltung von insbesondere gesetzlichen Fristen beitragen kann. Da ein großer Teil der Kommunikation des Betriebsrats mit seinen Korrespondenzpartnern (Arbeitgeber, GBR, KBR, EBR oder dem SE-Betriebsrat, Gewerkschaft) sowie mit der Belegschaft per E-Mail, Brief, Fax, Infoblätter oder Betriebsratszeitung, also schriftlich stattfindet, muss - wie jedes gutes geschäftliches Schreiben auch - die Korrespondenz des Betriebsrats verständlich aufgesetzt und positiv formuliert sein, ein klares Ziel vorgeben und somit Kompetenz ausstrahlen. Denn der Schriftverkehr des Betriebsrats ist zugleich immer auch seine Visitenkarte. Hierzu kann das Sekretariat des Betriebsrats einen wertvollen Beitrag leisten und dabei die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Arbeitsausschüsse insbesondere die Arbeit des Vorsitzenden unterstützen. Das Aufgabenspektrum des Sekretariats des Betriebsrats ist vielfältig. Zu den Tätigkeiten zählt vor allem das perfekte Büromanagement. Das Sekretariat übernimmt z.B.: eine Reihe
von administrativen Aufgaben für den Betriebsrat und damit auch für
Betriebsratsvorsitzenden, Kurzum, das Sekretariat fungiert als Informationszentrale die Sekretärin kommuniziert Informationen innerhalb des Betriebsrats oder zu den Korrespondenzpartnern des Betriebsrats. Unser Korrespondenzseminar stellt die grundlegenden Aspekte einer optimalen schriftlichen Kommunikation ins Zentrum des Lernprozesses. In diesem Lernprozess sind zahlreiche Phasen der Einzel- und Gruppenarbeit integriert, in denen das vermittelte theoretische Wissen mit umfangreichen Praxisbeispielen und vor allem Übungen in die Schulungspraxis der Teilnehmenden zugeführt wird. Die Teilnehmenden reflektieren durch diese Übungen das eigene Korrespondenzhandeln, sie lernen damit einhergehend die Grundlagen einer sachgemäßen und dienlichen, verständlichen und zielorientierten Korrespondenz kennen und erfahren durch die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Teilnehmenden konkrete alternative Möglichkeiten, das eigene Schreibstill und den gewohnten Umgangston zu optimieren. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr) pro Person. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-21:
Jedes Betriebsratsgremium ist gut beraten, einen Teil seiner Geschäftsführungsaufgaben auf von ihm einzurichtende Arbeitsausschüsse zu übertragen. Erst so ist eine effektive und von einem breit gefächerten Wissen und einer fundierten Erfahrung getragene Interessenvertretung möglich: Denn keiner kann alles alleine wissen und bewältigen; auch der Beste unter uns nicht. Der Betriebsrat braucht dazu u.a. eine auf seine spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Geschäftsordnung, in der er sämtliche Delegierungstatbestände seiner allgemeinen Aufgaben auf die Ausschüsse oder auf einzelne Betriebsratsmitglieder regeln kann. Er kann in der Geschäftsordnung seine gesetzlichen Befugnisse in erlaubtem Rahmen erweitern oder beschränken. Das gibt ihm die Möglichkeit, schnell und effektiv zu agieren und, wenn es darauf ankommt, auch zu reagieren. Ferner ist der Betriebsrat und seine Arbeitsausschüsse verpflichtet, über jede ihrer Sitzungen eine Niederschrift zu führen. In diesem Seminar stellen wir daher auch die juristi-schen, inhaltlichen und abstimmungstechnischen Gesichtspunkte der Niederschrift (Protokoll) des Betriebsrats und seiner Arbeitsausschüsse vor. Der Niederschrift kommt im Rahmen der Geschäftsführung und der ordnungsgemäßen Beschlussfassung von Betriebsräten eine tragende Bedeutung zu reagieren. In diesem Seminar lernen Sie die rechtliche Bedeutung der Geschäftsordnung, der Niederschrift und der Ausschussarbeit kennen. Sie werden die Funktionen dieser drei Bereiche richtig einschätzen lernen. Ferner werden Sie die wichtigsten Bausteine der richtigen Fassung und Gestaltung der Niederschrift kennen lernen. Darüber hinaus werden wir Ihnen, anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der höchsten Rechtsprechung, die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Niederschrift und der Beschlussfassung näher bringen. Unser Seminar stellt die grundlegenden Aspekte einer optimalen schriftlichen Kommunikation ins Zentrum des Lernprozesses. In diesem Lernprozess sind zahlreiche Phasen der Einzel- und Gruppenarbeit integriert, in denen das vermittelte theoretische Wissen mit umfangreichen Praxisbeispielen und vor allem Übungen in die Schulungspraxis der Teilnehmenden zugeführt wird. Die Teilnehmenden reflektieren durch diese Übungen das eigene Korrespondenzhandeln, sie lernen damit einhergehend die Grundlagen einer sachgemäßen und dienlichen, verständlichen und zielorientierten Korrespondenz kennen und erfahren durch die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Teilnehmenden konkrete alternative Möglichkeiten, das eigene Schreibstill und den gewohnten Umgangston zu optimieren. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 Be-trVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr) pro Person. Die Tages-pauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmel-dung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-22: Das Betriebsverfassungsgesetz
legt fest, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten
sollen. Eine solche Zusammenarbeit kann aber nur dann stattfinden, wenn
beiden Seiten bekannt ist, welche Rechte und Pflichten dem Betriebsrat
zustehen. Inhalt: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-25:
Das Betriebsverfassungsgesetz ordnet den Betriebsparteien Konsens an und verbietet ausdrücklich den Einsatz von Mitteln des Arbeitskampfes. Andrerseits wissen der Gesetzgeber und die höchste Rechtsprechung um den betrieblichen Interessengegensatz. Dieser soll durch die Wahrnehmung der Rechte aus dem Betriebsverfassung in Teilen und Grenzen ausgeglichen werden. Das ist der gesetzliche Auftrag für Betriebsräte. Das Ziel dieses Seminar
besteht deshalb darin, unter Aktivierung des vorhandenen kommunikativen
und betriebsverfassungsrechtlichen Grundwissens der Teilnehmenden zu einer
gewinnbringenden Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu
gelangen. Dabei sollen zunächst Konflikte aus dem betrieblichen Umfeld
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter rechtlichen und kommunikativen
Aspekten analysiert werden. Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, sowie an qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Personalverantwortung, die über Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht verfügen. Für einen erfolgreichen Abschluss dieses Seminars ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden über arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Grundkenntnisse verfügen. In diesem Seminar
sollen Wege gefunden werden Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-26: Eine spürbare Interesse der Kolleginnen und Kollegen an den Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen und ein lebendiger Meinungsaustausch gehört ebenso zu den Wünschen der Betriebsräte wie eine hohe Beteiligung. Das haben alle Betriebsräte gemeinsam! Um diesen Wunsch Schritt für Schritt wahr werden zu lassen, müsste der Betriebsrat sich entschlossen haben, seine bisherige Arbeitsweise unter fachlicher Betreuung kritisch zu beleuchten, zu reflektieren. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden unter fachlicher Unterstützung, die Möglichkeit im Einzel- oder Gruppenarbeit neue Ideen und Methoden zu entwickeln und in die Szene zu setzen, um so möglicherweise das eigene Konzept zu finden. Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die an der Vorbereitung und Durchführung von Betriebs- und Abteilungsversammlungen mitwirken, insbesondere jedoch an die Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertretung. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-81: Übung macht
den Meister". Dieses Sprichwort hat weltweit und für jeden Lebens-
und Arbeitsbereich Geltung. Wollen Sie mit einem PC effizienter umgehen,
brauchen Sie viel Übung und Routine. Wir bieten Ihnen an, in diesem
Seminar Ihre bisherigen Kenntnisse zu vertiefen. Zu diesem Zweck haben
wir für Sie typische Aufgabenstellungen vorbereitet, die Sie mit
der modernsten Software allein oder in einer fachlich begleiteten Arbeitsgruppe
zu bearbeiten lernen. Dies können ansprechende Präsentationen
in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sein. Sie können aber auch große
Datenmengen in Tabellen erfassen und auswerten wie z.B. Arbeitszeiten
oder Lohn- und Gehaltszulagen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-82:
Eine vernünftige und effektive Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt unweigerlich voraus, dass die JAV-Vertreter in den Betriebsratssitzungen mitreden können. Denn nur so können sie die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden erfolgreich vertreten. Eine solche Arbeit setzt ihrerseits voraus, dass die JAV-Vertreter zumindest das Betriebsverfassungsgesetz in Grundzügen kennen. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden die wichtigsten Stationen des Betriebsverfassungsrechts kennen. Dazu gehört naturgemäß der rechtliche Zusammenhang dieser Stationen. Die Teilnehmenden werden in kleinen und fachlich betreuten Arbeitsgruppen anhand von Fallbeispielen üben, die richtige rechtliche Anspruchsgrundlage für ein bestimmtes Verlangen der JAV herauszuarbeiten und diese in die Praxis umzusetzen. . Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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