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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Geschäftsführung & Organisation

BR-01:
Wie macht der Betriebsrat sich und seine Arbeit rechtlich unangreifbar?

Dieses Seminar behandelt die einzelnen notwendigen Schritte des Betriebsrats bis zur Herbeiführung eines Beschlusses über einen bestimmten Sachverhalt oder eine von ihm durchzuführende Maßnahme. Diese rechtlichen Kenntnisse sind für die Betriebsratsarbeit in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung, denn ein nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechender Beschluss ist rechtlich wirkungslos und für den Arbeitgeber daher nicht bindend. Neben rechtlichen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses werden auch die verschiedenen Aspekte der betriebsrätlichen Tätigkeit beleuchtet.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.


Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-03:
Organisationsformen, Aufgaben und Beschlüsse des Betriebsrats sowie die Erfordernisse der Freistellung seiner Mitglieder von der Arbeit

Dieses Seminar richtet sich vornehmlich an neugewählte Betriebsräte. Die Teilnehmenden sollen hier die rechtlichen Möglichkeiten der Organisation der Betriebsratsarbeit kennenlernen und die auf die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen betrieblichen Realität zugeschnittenen Formen suchen, finden und deren Praktikabilität in Arbeitsgruppen erproben.
Der ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrats stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür dar, dass er nach außen hin rechtswirksam handeln kann. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Betriebsrat seinen Beschluss nach den gesetzlichen Erfordernissen herbeiführt, ohne dabei einen einzigen formalen Fehler zu machen. Die Freistellung von den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ist stets die einzige Möglichkeit, die der Betriebsrat und seine Mitglieder haben, um ihren gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden. Das ergib sich bereits aus den §§ 37, 38 BetrVG. Oft stellt in der betrieblichen Praxis jedoch die Frage der Freistellung ein großes Problem dar. Das muss aber nicht immer so sein.

Dieses Seminar will die Teilnehmenden dazu befähigen, eine interessenorientierte Betriebsratsarbeit zu organisieren und zu erbringen, ohne dabei in größere Konflikte mit dem Arbeitgeber zu geraten.  

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-04:
Betriebsrätliche Korrespondenz – verständlich, kompetent und zielorientiert gestalten

Ein großer Teil der Kommunikation des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber aber häufiger auch mit der Belegschaft findet per E-Mail, Brief, Fax, Infoblätter oder Betriebsratszeitung, also schriftlich statt. Daher muss - wie jedes gutes geschäftliches Schreiben auch - die Korrespondenz des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber oder der Belegschaft verständlich aufgesetzt und positiv formuliert sein, ein klares Ziel vorgeben und somit Kompetenz ausstrahlen. Denn der Schriftverkehr des Betriebsrats ist zugleich immer auch seine Visitenkarte.
In der Verständlichkeit fehlerhafte Korrespondenzen, unklare Zielformulierungen vor allem aber ein missverständlicher Ton führen häufig zu irreparablen Konflikten oder für alle Beteiligten sehr schädlichen Missverständnissen. Demgegenüber bilden Zielorientierung, prägnanter Ausdruck, Verzicht auf Floskeln sowie auf zwanghaften Hochglanzformulierungen und ein adäquater Umgangston mit den Korrespondenzenpartnern das Fundament eines sachgemäßen und gelungenen Schriftverkehrs. Insoweit muss der Schriftverkehr des Betriebsrats nicht unbedingt eine literarische Glanzleistung sein, er muss jedoch zu erkennen geben, was darin gewünscht oder gefordert wird. Die Fähigkeit einen solchen Schriftverkehr zu führen ist den Menschen nicht in die Wiege gelegt worden, vielmehr kann sie von jedem willigen Menschen erlernt werden.

Unser Korrespondenzseminar stellt die grundlegenden Aspekte einer optimalen schriftlichen Kommunikation ins Zentrum des Lernprozesses. In diesem Lernprozess sind zahlreiche Phasen der Einzel- und Gruppenarbeit integriert, in denen das vermittelte theoretische Wissen mit umfangreichen Praxisbeispielen und vor allem Übungen in die Schulungspraxis der Teilnehmenden zugeführt wird. Die Teilnehmenden reflektieren durch diese Übungen das eigene Korrespondenzhandeln, sie lernen damit einhergehend die Grundlagen einer sachgemäßen und –dienlichen, verständlichen und zielorientierten Korrespondenz kennen und erfahren durch die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Teilnehmenden konkrete alternative Möglichkeiten, das eigene Schreibstill und den gewohnten Umgangston zu optimieren.

Seminarinhalte: 
• Jeder Anfang ist schwer:
      • Betreff – Warum schreibe ich. Was möchte oder verlange ich
      • Anrede - „Du“ versus „Sie“ oder von „ich“ hin zu „wir“
      • Einstiegssatz - Adressatenorientierung
• Kriterien und Ziele der Amtskorrespondenz:

S Ziele müssen sinnvoll und eindeutig und positiv beschrieben sein
M Ziele sollten rechtlich machbar sein
A Ziele zu erreichen sollte für die Belegschaft und dem Betrieb attraktiv sein
R Ziele müssen auch auf realistischer Weise erreichbar sein
T Ziele müssen zeitlich terminiert sein

• Voraussetzungen einer positiven Wirkung von Briefen, Faxen und E-Mails:
      • Brief, Fax und E-Mail richtig einsetzen
      • Angemessener Stil in externer und interner Korrespondenz
      • Prägnantes Formulieren: „auf den Punkt bringen“, „das Kind beim Namen nennen“
      • Überzeugend und positiv formulieren
      • Der Korpus – empfängerorientiert, verständlich und positiv formulieren
• Schlusssatz überzeugend formulieren

• Schreiben ohne Floskeln – Phrasen erkennen und vermeiden - Alternativen zu verstaubten Wendungen
• Negative Formulierungen erkennen, tilgen und angemessen ersetzen
• Umgang mit schwierigen Begriffen, z. B.: Ablehnungen, Absagen, Forderungen, Antworten auf Beschwerden
• Übungen mit Praxisbeispielen
• Checklisten/Muster/Schreibvorlagen
• Textauszüge aus dem Büroalltag der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden können gerne Zwecks Optimierung des eigenen Lernprozesses Textauszüge aus Ihrem Büroalltag zum Seminar mitbringen

Trainings-Methode:
Seminar mit Workshop-Charakter, Trainerinput, Training, PC-unterstützte Übungen in Gruppen- und Einzelarbeitsphasen, Praxisbeispiele, Diskussionen und Erfahrungsaustausch.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-05:
Gestaltung der Zusammenarbeit in Kollektiv-Gremien

Die Arbeit in kollektiven Gremien ist vor allem durch Diskussionen, Beratungen und Beschlüsse geprägt. Diskussionen, Beratungen und Beschlüsse sind notwendige Stadien der kollektiven Entscheidungsfindung. Dabei geht es sehr oft darum, dass eine bestimmte Position bzw. Option sich gegenüber anderen durchsetzen muss. Das ist für eine herrschaftsfrei, demokratische Entscheidungsfindung unumgänglich. Ohne diese Mechanismen der kollektiven Entscheidungsfindung können keine tragbaren Entscheidungen getroffen werden. Gerade in diesem Prozess kommt es aber oft zu scheinbar unüberwindbaren Konflikten zwischen den einzelnen Betriebsratsmitgliedern. Wo Menschen im Kollektiv agieren müssen, sind Konflikte unvermeidbar. Das ist aber das normalste der Welt. Denn jeder von uns hat seine eigene Sozialisation, Wertungs- und Beurteilungsmuster. Zudem führen fast ausschließlich Irrtum, Missverständnis, mangelnde Information- und Kenntnis zu Konflikten. Auch darf nicht vernachlässigt werden, dass bei der Entstehung von Konflikten das Selbstverständnis von Betriebsratsmitgliedern eine sehr entscheidende Rolle spielen kann.

In diesem Seminar werden die wichtigsten Voraussetzungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit sowie über die wichtigsten Aspekte der Konfliktvermeidung- und Bewältigung besprochen und in kleinen fachlich betreuten Arbeitsgruppen in Gruppendynamischen Rollenspielen geübt.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-09:
Das Sekretariat des Betriebsrats

Das Sekretariat des Betriebsrats ist die Koordinationszentrale des Gremiums. An dieser Position braucht der Betriebsrat ein Multitalent, das entscheidend zu reibungsloser interner und externer Kommunikation des Betriebsrats und zur Einhaltung von insbesondere gesetzlichen Fristen beitragen kann. Da ein großer Teil der Kommunikation des Betriebsrats mit seinen Korrespondenzpartnern (Arbeitgeber, GBR, KBR, EBR oder dem SE-Betriebsrat, Gewerkschaft) sowie mit der Belegschaft per E-Mail, Brief, Fax, Infoblätter oder Betriebsratszeitung, also schriftlich stattfindet, muss - wie jedes gutes geschäftliches Schreiben auch - die Korrespondenz des Betriebsrats verständlich aufgesetzt und positiv formuliert sein, ein klares Ziel vorgeben und somit Kompetenz ausstrahlen. Denn der Schriftverkehr des Betriebsrats ist zugleich immer auch seine Visitenkarte. Hierzu kann das Sekretariat des Betriebsrats einen wertvollen Beitrag leisten und dabei die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Arbeitsausschüsse insbesondere die Arbeit des Vorsitzenden unterstützen.

Das Aufgabenspektrum des Sekretariats des Betriebsrats ist vielfältig. Zu den Tätigkeiten zählt vor allem das perfekte Büromanagement. Das Sekretariat übernimmt z.B.:

• eine Reihe von administrativen Aufgaben für den Betriebsrat und damit auch für Betriebsratsvorsitzenden,
• Kümmert sich um die gesamte Bürokorrespondenz;
• Nimmt die Post, E-Mails und Anrufe entgegen und sortiert sie vor und leitet sie an den Betriebsratsvorsitzenden oder notiert Rückmeldungen, Terminvorschläge,
• Managt Büroorganisation und nimmt die koordinierte Ablage der Betriebsratsdokumente vor;
• Trifft Terminabsprachen mit den Korrespondenzpartnern des Betriebsratsvorsitzenden und koordiniert dessen Terminplaner oder Arbeitsausschüsse des Betriebsrats;
• Informationsbeschaffung und –aufbereitung;
• Organisieren von geeigneten Konferenzräumen für z.B. Abteilungs- und Betriebsversammlungen,
• ggf. Führen einer Niederschrift oder eines Protokolls während einer Abteilungs- und Betriebsversammlung.

Kurzum, das Sekretariat fungiert als Informationszentrale – die Sekretärin kommuniziert Informationen innerhalb des Betriebsrats oder zu den Korrespondenzpartnern des Betriebsrats.

Unser Korrespondenzseminar stellt die grundlegenden Aspekte einer optimalen schriftlichen Kommunikation ins Zentrum des Lernprozesses. In diesem Lernprozess sind zahlreiche Phasen der Einzel- und Gruppenarbeit integriert, in denen das vermittelte theoretische Wissen mit umfangreichen Praxisbeispielen und vor allem Übungen in die Schulungspraxis der Teilnehmenden zugeführt wird. Die Teilnehmenden reflektieren durch diese Übungen das eigene Korrespondenzhandeln, sie lernen damit einhergehend die Grundlagen einer sachgemäßen und –dienlichen, verständlichen und zielorientierten Korrespondenz kennen und erfahren durch die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Teilnehmenden konkrete alternative Möglichkeiten, das eigene Schreibstill und den gewohnten Umgangston zu optimieren.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr) pro Person. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-21:
Niederschrift des Betriebsrats und seiner Arbeitsausschüsse

Jedes Betriebsratsgremium ist gut beraten, einen Teil seiner Geschäftsführungsaufgaben auf von ihm einzurichtende Arbeitsausschüsse zu übertragen. Erst so ist eine effektive und von einem breit gefächerten Wissen und einer fundierten Erfahrung getragene Interessenvertretung möglich: Denn keiner kann alles alleine wissen und bewältigen; auch der Beste unter uns nicht. Der Betriebsrat braucht dazu u.a. eine auf seine spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Geschäftsordnung, in der er sämtliche Delegierungstatbestände seiner allgemeinen Aufgaben auf die Ausschüsse oder auf einzelne Betriebsratsmitglieder regeln kann. Er kann in der Geschäftsordnung seine gesetzlichen Befugnisse in erlaubtem Rahmen erweitern oder beschränken. Das gibt ihm die Möglichkeit, schnell und effektiv zu agieren und, wenn es darauf ankommt, auch zu reagieren.

Ferner ist der Betriebsrat und seine Arbeitsausschüsse verpflichtet, über jede ihrer Sitzungen eine Niederschrift zu führen. In diesem Seminar stellen wir daher auch die juristi-schen, inhaltlichen und abstimmungstechnischen Gesichtspunkte der Niederschrift (Protokoll) des Betriebsrats und seiner Arbeitsausschüsse vor. Der Niederschrift kommt im Rahmen der Geschäftsführung und der ordnungsgemäßen Beschlussfassung von Betriebsräten eine tragende Bedeutung zu reagieren.

In diesem Seminar lernen Sie die rechtliche Bedeutung der Geschäftsordnung, der Niederschrift und der Ausschussarbeit kennen. Sie werden die Funktionen dieser drei Bereiche richtig einschätzen lernen. Ferner werden Sie die wichtigsten Bausteine der richtigen Fassung und Gestaltung der Niederschrift kennen lernen. Darüber hinaus werden wir Ihnen, anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der höchsten Rechtsprechung, die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Niederschrift und der Beschlussfassung näher bringen. Unser Seminar stellt die grundlegenden Aspekte einer optimalen schriftlichen Kommunikation ins Zentrum des Lernprozesses. In diesem Lernprozess sind zahlreiche Phasen der Einzel- und Gruppenarbeit integriert, in denen das vermittelte theoretische Wissen mit umfangreichen Praxisbeispielen und vor allem Übungen in die Schulungspraxis der Teilnehmenden zugeführt wird. Die Teilnehmenden reflektieren durch diese Übungen das eigene Korrespondenzhandeln, sie lernen damit einhergehend die Grundlagen einer sachgemäßen und –dienlichen, verständlichen und zielorientierten Korrespondenz kennen und erfahren durch die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Teilnehmenden konkrete alternative Möglichkeiten, das eigene Schreibstill und den gewohnten Umgangston zu optimieren.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 Be-trVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr) pro Person. Die Tages-pauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmel-dung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-22:
Geschäftsführung des Betriebsrats: Der rechtliche Stellenwert und die praktische Bedeutung der Geschäftsführung

Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Eine solche Zusammenarbeit kann aber nur dann stattfinden, wenn beiden Seiten bekannt ist, welche Rechte und Pflichten dem Betriebsrat zustehen.
Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte in verschiedener Intensität. Dies reicht von einfachen Unterrichtungsrechten über Anhörungs- und Vetorechte bis zu den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung. Dem Betriebsrat werden aber auch Pflichten auferlegt und es sind gesetzliche Vorgaben bei der Ausübung des Betriebsratsmandats zu beachten.
Im Seminar wird an praktischen Beispielen erarbeitet, welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zustehen und welche Pflichten der Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beachten hat. Spiegelbildlich dazu wird angesprochen, welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts hat.

Inhalt:
      Organisation des Betriebsrats,
      Arten von Mitbestimmungsrechten,
      Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
      Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten,
      Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-25:
Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Grundsätze der Behandlung von Belegschaftsmitgliedern und das Konsensprinzip des  Betriebsverfassungsrechts

Das Betriebsverfassungsgesetz ordnet den Betriebsparteien Konsens an und verbietet ausdrücklich den Einsatz von Mitteln des Arbeitskampfes. Andrerseits wissen der Gesetzgeber und die höchste Rechtsprechung um den betrieblichen Interessengegensatz. Dieser soll durch die Wahrnehmung der Rechte aus dem Betriebsverfassung in Teilen und Grenzen ausgeglichen werden. Das ist der gesetzliche Auftrag für Betriebsräte.

Das Ziel dieses Seminar besteht deshalb darin, unter Aktivierung des vorhandenen kommunikativen und betriebsverfassungsrechtlichen Grundwissens der Teilnehmenden zu einer gewinnbringenden Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu gelangen. Dabei sollen zunächst Konflikte aus dem betrieblichen Umfeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter rechtlichen und kommunikativen Aspekten analysiert werden.
In Arbeitsgruppen sollen dann diese Konflikte aus der betrieblichen Praxis nachgestellt werden, in denen Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder den Umgang miteinander üben sollen. Durch solche praxisrelevanten Fallübungen können konkrete Konflikte sowohl unter kommunikativen als auch unter rechtlichen Aspekten dem Verständnis zugänglich gemacht werden. Das ist die erste Voraussetzung für die gemeinsame Findung von Lösungsmöglichkeiten und gemeinsamen Wegen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, sowie an qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Personalverantwortung, die über Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht verfügen. Für einen erfolgreichen Abschluss dieses Seminars ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden über arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Grundkenntnisse verfügen.

In diesem Seminar sollen Wege gefunden werden
wie von beiden Betriebsparteien eine Vertrauensbasis geschaffen werden kann,
wie Sie Vertrauen schaffen, erhalten, pflegen und fördern können,
wie eine Störung des Vertrauensverhältnisses überwunden werden kann,
wie der Betriebsfrieden durch eine humane und integrative Arbeitsatmosphäre im Betrieb geschaffen, erhalten und gepflegt werden kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-26:
Abteilungs- und Betriebsversammlungen

- Professionelle Vorbereitung und Durchführung von Abteilungs- und Betriebsversammlungen -

Eine spürbare Interesse der Kolleginnen und Kollegen an den Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen und ein lebendiger Meinungsaustausch gehört ebenso zu den Wünschen der Betriebsräte wie eine hohe Beteiligung. Das haben alle Betriebsräte gemeinsam!

Um diesen Wunsch Schritt für Schritt wahr werden zu lassen, müsste der Betriebsrat sich entschlossen haben, seine bisherige Arbeitsweise unter fachlicher Betreuung kritisch zu beleuchten, zu reflektieren.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden unter fachlicher Unterstützung, die Möglichkeit im Einzel- oder Gruppenarbeit neue Ideen und Methoden zu entwickeln und in die Szene zu setzen, um so möglicherweise das eigene Konzept zu finden.

Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die an der Vorbereitung und Durchführung von Betriebs- und Abteilungsversammlungen mitwirken, insbesondere jedoch an die Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertretung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-81:
Der Betriebsrat und die Arbeit mit dem Personal Computer

- PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit -

„Übung macht den Meister". Dieses Sprichwort hat weltweit und für jeden Lebens- und Arbeitsbereich Geltung. Wollen Sie mit einem PC effizienter umgehen, brauchen Sie viel Übung und Routine. Wir bieten Ihnen an, in diesem Seminar Ihre bisherigen Kenntnisse zu vertiefen. Zu diesem Zweck haben wir für Sie typische Aufgabenstellungen vorbereitet, die Sie mit der modernsten Software allein oder in einer fachlich begleiteten Arbeitsgruppe zu bearbeiten lernen. Dies können ansprechende Präsentationen in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sein. Sie können aber auch große Datenmengen in Tabellen erfassen und auswerten wie z.B. Arbeitszeiten oder Lohn- und Gehaltszulagen.
Vor allem aber ist der Umgang mit Internet und den dort angebotenen Informationen, Suchmaschinen, Informationsquellen wie. z.B. der Print-Online-Verlag Datenbank usw. gehört zu den heute üblichen Handwerkzeugen jedes Betriebsratsmitglieds. Unter fachlicher Betreuung soll in diesem Seminar erlernt werden, sich im Wust der Informationsangebote im Internet zu Recht zu finden und zeiteffizient das tatsächlich gesuchte zu finden.
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Nach Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitgeber... 
"die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PCs für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben (...) nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs.1 BetrVG zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebsratsbezogene Anlässe die Schulung (...) erfordert haben."
(BAG v.19.7.1995,7 ABR 49/94).

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-82:
Einführung in das Betriebsverfassungsrecht

Eine vernünftige und effektive Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt unweigerlich voraus, dass die JAV-Vertreter in den Betriebsratssitzungen mitreden können. Denn nur so können sie die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden erfolgreich vertreten. Eine solche Arbeit setzt ihrerseits voraus, dass die JAV-Vertreter zumindest das Betriebsverfassungsgesetz in Grundzügen kennen.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden die wichtigsten Stationen des Betriebsverfassungsrechts kennen. Dazu gehört naturgemäß der rechtliche Zusammenhang dieser Stationen. Die Teilnehmenden werden in kleinen und fachlich betreuten Arbeitsgruppen anhand von Fallbeispielen üben, die richtige rechtliche Anspruchsgrundlage für ein bestimmtes Verlangen der JAV herauszuarbeiten und diese in die Praxis umzusetzen. .

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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