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Aufbauseminare
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Aufbauseminare - Gleichbehandlung - Gleichstellung - Beschwerderecht BR-31:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn sie meinen zu Unrecht abgemahnt worden zu sein oder sich von Vorgesetzten oder von Kollegen belästigt oder benachteiligt fühlen. Beschwert sich ein Arbeitnehmer beim Betriebsrat, so muss sich der Betriebsrat ernsthaft mit der Beschwerde befassen und mit dem Arbeitgeber im Sinne einer Lösung darüber verhandeln. Ein optimaler Umgang mit den Beschwerden der Beschäftigten ist nicht nur für den Betroffenen, sondern vielmehr auch für die Arbeitsatmosphäre des Betriebes oder der Abteilung wichtig. Der Betriebsfrieden, die Identifikation des Beschäftigten mit dem Betrieb, die Effektivität des |
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betrieblichen Ablaufs
sowie die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen stehen in einem
Zusammenhang. Es gilt diesen Zusammenhang zu erkennen und für seine
Aufrechterhaltung und Pflege alles Mögliche zu tun. Sie können in diesem Seminar alle wesentlichen Kenntnisse erwerben, die notwendig sind, um bei Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern optimal reagieren zu können. Sie erhalten in diesem Seminar weiterhin mehrfach die Chance unter fachlicher Betreuung in zahlreichen Übungsphasen den theoretischen Teil der Seminarinhalte in einem fiktiven Fall praktisch umzusetzen. Ein optimaler Umgang mit den Beschwerden der Beschäftigten schafft die Grundlage für das gegenseitige Vertrauen und erhöht die Wertschätzung. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-32:
Die Neuerungen im Arbeitsrecht im Allgemeinen und im Betriebsverfassungsgesetz im Besonderen haben die Rechte und Pflichten der Betriebsräte in den Fragen der Integration und Chancengleichheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund erweitert. Die innerbetriebliche
Integration der von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund
gehört ebenso zu den Aufgaben des Betriebsrats wie das Ergreifen
von Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit. Die Förderung
einer von Verständigung und Respekt geprägten Arbeitsatmosphäre
in Betrieben, Unternehmen und Organisationen gehört zu den wichtigsten
Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-76:
Die Einigungsstelle
ist die letzte außergerichtliche betriebliche Regelungsinstanz.
Führen die betrieblichen Verhandlungen der Betriebsparteien in einer
Mitbestimmungsangelegenheit nicht zu einer Verständigung in Form
einer Betriebsvereinbarung, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die
Einigungsstelle anrufen. In der Einigungsstelle kann eine außergerichtliche
Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entweder erzielt oder aber
durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. Im Unterschied zu
anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren betrifft das betriebliche Einigungsstellenverfahren
so genannte Regelungsstreitigkeiten, soweit sie - außer in den Fällen
des § 85 BetrVG - Gegenstand zwingender Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats sind. Um diesen Vermittlungsprozess sinnvoll zu gestalten, haben wir das Seminar so konzipiert, dass vormittags in Plenum überwiegend theoretisch und nachmittags in fachlich betreuten Arbeitsgruppen an fiktiven Fällen praktisch gearbeitet wird. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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