Seminare » Aufbauseminare » Mitbestimmungsrecht-Initiativrecht  
Aufbauseminare

Aufbauseminare - Mitbestimmungsrecht - Initiativrecht

BR-15:
Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: Einzelne Mitbestimmungstatbestände, Einigungsstelle, Einstweilige Verfügung, und Betriebsvereinbarungen als Instrument der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist als echte Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelt. Sie ist die alltäglichste und wichtigste Mitbestimmungsebene des Betriebsrats. Daher müssen die Kenntnisse eines jeden einzelnen Betriebsratsmitglieds in diesem Wissensbereich sehr umfangreich sein und der souveräne Umgang damit muss eine Selbstverständlichkeit sein. Ein souveräner Umgang auf dieser Ebene führt stets zu positiven Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer.
Allerdings reicht es in manchen Fällen nicht aus, dass der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verlangt weil er meint, ein Mitbestimmungsrecht zu haben. Vielmehr muss er diese oft zunächst begründen, um sie dann durchzusetzen, gegebenenfalls gegen

den Willen des Arbeitgebers gerichtlich erzwingen zu können. Die Einigungsstelle und die Einstweilige Verfügung sind nur zwei der gesetzlichen Instrumente, mit denen der Betriebsrat seinen formulierten und berechtigten Willen erzwingen kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-29:
Betrieblicher Datenschutz sowie Leistungs- und Verhaltensüberwachung

Praktische Relevanz:
Informations- und Kommunikationstechnologien haben in alle Bereiche der Unternehmen Einzug gehalten. Technologien, wie z.B. Personalabrechnungs- und Informationssysteme, Zeiterfassungssysteme, Betriebsdatenerfassungssysteme und moderne Telekommunikationsanlagen gehören ebenso zum Alltag vieler Beschäftigter wie vernetzte Systeme und die Nutzung von E-Mail und Internet. Das effektive Arbeiten mit diesen Technologien setzt oft mannigfaltige Daten der Beschäftigten voraus, die in diesen Systemen verarbeitet und ausgewertet werden. Dieser Vorgang ist aber nicht ganz ohne Gefahren. Solche Technologien sind dazu geeignet, die Handlungsfreiheit und damit die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten erheblich einzuschränken.

Der Stellenwert des Schutzes der Persönlichkeitsrechte wird im Hintergrund zunehmender Verknüpfung der betrieblichen Prozesse und der damit einhergehenden Erfassung von mannigfaltigen personen- und sachbezogenen Daten noch nicht hinreichend ernst genommen. Aber gerade die individuelle Handlungsfreiheit stellt die zu schützende Kernfreiheit dar. Sie darf als zentrale Grundlage der Persönlichkeit der Menschen auch nicht im Betrieb beliebig und unkontrolliert berührt werden. Der Stellenwert des Schutzes der Persönlichkeitsrechte muss auch in den Betrieben erheblich gestärkt werden. Das setzt Wissen und Mut zum Handeln voraus. Mut zum Handeln wird aber durch Wissen erzeugt. Sie werden sich nach dem Besuch dieses Seminars stückweise in die Lage versetzt sehen, mit Fragen des Datenschutzes souverän und wirksam umzugehen.

Ihr Nutzen:
Dieses Seminar liefert Ihnen neben betriebsverfassungsrechtlichen und technischen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats auch aktuelles Wissen zum Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG neu) sowie Kenntnisse, die zur Ausübung der Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten notwendig sind. Diese Kombination ist notwendig, weil der Betriebsrat die in diesem Bereich vorhandenen Überwachungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nur dann angemessen wahrnehmen kann, wenn er sich in der Materie auskennt. Betriebs- und Personalräte sind betriebliche Überwachungsinstitutionen, die im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handeln. Sie werden in diesem Seminar die für Ihren Überwachungsauftrag relevanten gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten kennenlernen, um damit bei Bedarf eine betriebliche Regelung zu erstellen ggf. zu erstreiten.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.



BR-34:
Das Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Betriebsrats

In diesem Seminar werden die Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrechte des Betriebsrats in einer gestraften Form und mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen dargestellt. Die zentrale Zielsetzung des Seminars liegt darin, bereits vorhandene Kenntnisse zu aktualisieren und Wissensfragmente zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufügen.

Dieses Seminar zielt daher auf Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die bereits über noch relativ „frische“ Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-53:
Urlaubsrecht als individuelles Recht der Beschäftigten verstehen und entsprechend gestallten

Urlaubsrecht hat einen mittelbaren Grundrechtsbezug; es hat mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitsnehmers zu tun. Der gesetzlich oder tariflich geregelte Urlaub hat den Sinn und Zweck, dass die abhängig Beschäftigten sich von der Arbeit erholen. Wie viel Urlaub braucht ein in Schichtbetrieb arbeitender Mensch am Stück, damit er sich erholen kann? Wie lange muss ein Arbeitnehmer auf die Bescheidung seines beantragten Urlaubs warten, damit dieser als genehmigt gilt? Darf der Arbeitgeber den zum Jahresanfang gewährten Urlaub im laufenden Jahr kürzen? Ein Kollege muss dringend weg und will daher Urlaub, der Vorgesetzte verweigert ihm dies. Was kann der Betriebsrat rechtswirksam tun?
Auf diese und andere für die betriebliche Praxis relevante Fragen werden Sie in diesem Seminar Antworten erhalten, die Sie mit anderen Teilnehmenden unter fachlicher Betreuung anhand von Gesetzestexten und Rechtsprechung selber herausarbeiten. Sie bekommen mit dieser Methode zunehmend Sicherheit im Umgang mit der Anwendung von Gesetzen und dem Lesen und Interpretieren der Rechtsprechung. Sie werden sich nach dem Besuch dieses Seminars stückweise in die Lage versetzt sehen, mit Fragen des Urlaubs souveräner und wirksamer umzugehen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-77:
Das Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Betriebsrats

In diesem Seminar werden die Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrechte des Betriebsrats in einer gestraften Form und mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen dargestellt. Die zentrale Zielsetzung des Seminars liegt darin, bereits vorhandene Kenntnisse zu aktualisieren und Wissensfragmente zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufügen.

Dieses Seminar zielt daher auf Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die bereits über noch relativ „frische“ Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-78:
Das Problem der rechtlichen Unterscheidung zwischen Betriebsänderung, Umwandlung und Betriebsübergang

Das Seminar BR-78 behandelt das Grundproblem der rechtlichen und tatsächlichen Unterscheidung Umstrukturierung zwischen den arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsmaßnahmen „Betriebsänderung", „Betriebsübergang" und „Umwandlung". Obwohl jeder dieser Umstrukturierungsformen jeweils ein anders Rechtsgebiet berührt: der Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang wird als Individualrecht in den Vorschriften des § 613a BGB, die Umwandlung als Unternehmensrecht im Umwandlungsgesetz und schließlich die Betriebsänderung in den Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Alle drei Formen der Umstrukturierung stellen eine potentielle Gefahrenquelle für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Daher sind sie regelungsbedürftig.

In dieser Schulung werden Sie daher anhand Zahlreicher Fälle aus der Praxis und der Rechtsprechung lernen, nicht nur zwischen den jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahmen zu unterscheiden, sondern auch solche betrieblichen Vorgänge als mitbestimmungsrelevante Tatbestände zu behandeln.

Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige rechtliche Bereiche:
      Betriebsänderung
      Betriebsübergang
      Umwandlung
      Rechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel
      Regelungsmechanismus
      Nachteilsausgleich
      Sozialrechtlich Folgen von Abfindungen
 
Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-79:
Die betrieblichen Lohngestaltung

Der Begriff „Lohn” ist nach der Rechtsprechung weit gefasst. Danach ist mit der betrieblichen Lohngestaltung die Festlegung sämtlicher kollektiver und abstrakter Regelungen für die Entlohnung bzw. Entgeltfindung gemeint, wie z.B. die Schaffung von Lohn- und Gehaltsgruppen, die Festlegung von Orientierungszielgehältern, Zielbonus-Sollanteilen oder auch von Vorschriften über die Gewährung und Anrechnung von (übertariflichen) Zulagen, Richtlinien über Prämien, zinsgünstige Darlehen des Arbeitgebers, Ruhegeldansprüche usw. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung ein Mitbestimmungs-recht, sofern keine gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen bestehen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung. Seine Beteiligung soll die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Unter-nehmens orientierten Lohngestaltung schützen. Die Mitbestimmung dient der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Angemessenheit, Transparenz bzw. Nachvollziehbarkeit des Lohngefüges. Mit Hilfe des Mitbestimmungsrechts sollen die Beschäftigten vor einseitig an den Interessen des Unternehmers orientierten oder gewillkürten Lohngestaltung geschützt werden.

Im Seminar wird gemeinsam der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber dem Betriebsrat an die Hand gegeben hat, die Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb mitzugestalten. Es wird danach gefragt, welche Gestaltungsspielräume, ergänzend zu tariflichen Regelungen bestehen, und welche Besonderheiten bei der Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifvertrag bestehen. Ferner wird gemeinsam ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der betrieblichen Altersversorgung geschaffen.

Mit den vermittelten Seminarinhalten können die Teilnehmenden dazu beitragen, dass die betriebliche Entgeltfindung gerecht, transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Damit können einerseits Missstände und andererseits Missverständ-nisse bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb vermieden werden. Das ist für den Betriebsfrieden und Qualität der Arbeit von ausschlaggebender Bedeutung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-80:
Dienstplanerstellung und Arbeitszeitrecht

- Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitkorridor, Personaleinsatzkonzepte, Flexibilisierung von Dienstplänen -

Flexibilität ist mittlerweile ein Schlagwort, das sich aus unserem Wortschatz nicht mehr tilgen lässt; es hat sich bei uns sehr tief eingeprägt. Was damit in der Arbeitswelt verbunden ist, spüren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Tag oft sehr schmerzhaft auf das Neue. Flexibilität in der Arbeitswelt bedeutet in Zusammenhang der Arbeitszeitgestaltung, dass der Mensch sich dem Arbeitsaufkommen völlig anpasst und unterordnet. Die Verantwortung und Organisation des Arbeitsaufkommens hingegen obliegt allein dem Arbeitgeber. Flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers und steigern Produktivität und Gewinne und damit Zufriedenheit der Kapitaleigner. Auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die angeordnete Arbeitszeitflexibilität hingegen sehr oft verehrende Mittel- und Langzeitauswirkungen vor allem im Bereich des sozialen Lebens.

In diesem Seminar werden den teilnehmenden in einer Übersicht in der Praxis gängigen flexiblen Arbeitszeitmodelle sowie Arbeitszeitkonten vorgestellt. Ferner werden bestehende betriebliche Arbeitszeitmodelle aus der Praxis der Teilnehmenden auf ihre Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hin überprüft und hinsichtlich der Zeitsouveränität optimiert. Das Seminar zielt darauf ab, alternative Arbeitszeitmodelle im Hinblick von gesundheitlichen Rahmenbedingungen, Familienverträglichkeit und Zeitsouveränität zu prüfen und so die Grundlage für eine ausgewogene Betriebsvereinbarung zu schaffen.

Ihr Nutzen:
Die Teilnehmenden können sich erfolgreich mit Konzepten der Arbeitsorganisation und Dienstplangestaltung, „zeitgemäßen“ Formen von Arbeitszeitmodellen und Personaleinsatzplanung des Arbeitgebers auseinandersetzen die arbeitsrechtlichen und sozialen Konsequenzen vorgeschlagener Regelungen prüfen und hinterfragen und sinnvoll mitbestimmen. Im Rahmen des § 92 BetrVG Personalentwicklungskonzepte initiieren und aktiv die notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begleiten und gestalten und damit zur Sicherung sowohl der betrieblich notwendigen Flexibilität wie auch der Zeitsouveränität der Beschäftigten beitragen.

Das Seminar richtet sich an:
Dieses Seminar richtet sich insbesondere an alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. für SBV nach § 96 Abs. 4 SGB IX die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.