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Aufbauseminare - Mitbestimmungsrecht - Initiativrecht BR-15: Die Mitbestimmung
in sozialen Angelegenheiten ist als echte Mitbestimmung in § 87 Abs.
1 BetrVG geregelt. Sie ist die alltäglichste und wichtigste Mitbestimmungsebene
des Betriebsrats. Daher müssen die Kenntnisse eines jeden einzelnen
Betriebsratsmitglieds in diesem Wissensbereich sehr umfangreich sein und
der souveräne Umgang damit muss eine Selbstverständlichkeit
sein. Ein souveräner Umgang auf dieser Ebene führt stets zu
positiven Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer. |
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den Willen des Arbeitgebers
gerichtlich erzwingen zu können. Die Einigungsstelle und die Einstweilige
Verfügung sind nur zwei der gesetzlichen Instrumente, mit denen der
Betriebsrat seinen formulierten und berechtigten Willen erzwingen kann.
Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-29: Praktische Relevanz: Der Stellenwert des Schutzes der Persönlichkeitsrechte wird im Hintergrund zunehmender Verknüpfung der betrieblichen Prozesse und der damit einhergehenden Erfassung von mannigfaltigen personen- und sachbezogenen Daten noch nicht hinreichend ernst genommen. Aber gerade die individuelle Handlungsfreiheit stellt die zu schützende Kernfreiheit dar. Sie darf als zentrale Grundlage der Persönlichkeit der Menschen auch nicht im Betrieb beliebig und unkontrolliert berührt werden. Der Stellenwert des Schutzes der Persönlichkeitsrechte muss auch in den Betrieben erheblich gestärkt werden. Das setzt Wissen und Mut zum Handeln voraus. Mut zum Handeln wird aber durch Wissen erzeugt. Sie werden sich nach dem Besuch dieses Seminars stückweise in die Lage versetzt sehen, mit Fragen des Datenschutzes souverän und wirksam umzugehen. Ihr Nutzen: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-34: Das Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Betriebsrats In diesem Seminar werden die Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrechte des Betriebsrats in einer gestraften Form und mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen dargestellt. Die zentrale Zielsetzung des Seminars liegt darin, bereits vorhandene Kenntnisse zu aktualisieren und Wissensfragmente zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufügen. Dieses Seminar zielt daher auf Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die bereits über noch relativ frische Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-53: Urlaubsrecht hat einen
mittelbaren Grundrechtsbezug; es hat mit dem Persönlichkeitsrecht
des Arbeitsnehmers zu tun. Der gesetzlich oder tariflich geregelte Urlaub
hat den Sinn und Zweck, dass die abhängig Beschäftigten sich
von der Arbeit erholen. Wie viel Urlaub braucht ein in Schichtbetrieb
arbeitender Mensch am Stück, damit er sich erholen kann? Wie lange
muss ein Arbeitnehmer auf die Bescheidung seines beantragten Urlaubs warten,
damit dieser als genehmigt gilt? Darf der Arbeitgeber den zum Jahresanfang
gewährten Urlaub im laufenden Jahr kürzen? Ein Kollege muss
dringend weg und will daher Urlaub, der Vorgesetzte verweigert ihm dies.
Was kann der Betriebsrat rechtswirksam tun? Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-77:
In diesem Seminar werden die Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrechte des Betriebsrats in einer gestraften Form und mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen dargestellt. Die zentrale Zielsetzung des Seminars liegt darin, bereits vorhandene Kenntnisse zu aktualisieren und Wissensfragmente zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufügen. Dieses Seminar zielt daher auf Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die bereits über noch relativ frische Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale
und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-78:
Das Seminar BR-78 behandelt das Grundproblem der rechtlichen und tatsächlichen Unterscheidung Umstrukturierung zwischen den arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsmaßnahmen Betriebsänderung", Betriebsübergang" und Umwandlung". Obwohl jeder dieser Umstrukturierungsformen jeweils ein anders Rechtsgebiet berührt: der Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang wird als Individualrecht in den Vorschriften des § 613a BGB, die Umwandlung als Unternehmensrecht im Umwandlungsgesetz und schließlich die Betriebsänderung in den Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Alle drei Formen der Umstrukturierung stellen eine potentielle Gefahrenquelle für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Daher sind sie regelungsbedürftig. In dieser Schulung werden Sie daher anhand Zahlreicher Fälle aus der Praxis und der Rechtsprechung lernen, nicht nur zwischen den jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahmen zu unterscheiden, sondern auch solche betrieblichen Vorgänge als mitbestimmungsrelevante Tatbestände zu behandeln. Schwerpunkte dieses
Seminars sind daher folgende wichtige rechtliche Bereiche: Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-79:
Der Begriff Lohn ist nach der Rechtsprechung weit gefasst. Danach ist mit der betrieblichen Lohngestaltung die Festlegung sämtlicher kollektiver und abstrakter Regelungen für die Entlohnung bzw. Entgeltfindung gemeint, wie z.B. die Schaffung von Lohn- und Gehaltsgruppen, die Festlegung von Orientierungszielgehältern, Zielbonus-Sollanteilen oder auch von Vorschriften über die Gewährung und Anrechnung von (übertariflichen) Zulagen, Richtlinien über Prämien, zinsgünstige Darlehen des Arbeitgebers, Ruhegeldansprüche usw. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung ein Mitbestimmungs-recht, sofern keine gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen bestehen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung. Seine Beteiligung soll die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Unter-nehmens orientierten Lohngestaltung schützen. Die Mitbestimmung dient der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Angemessenheit, Transparenz bzw. Nachvollziehbarkeit des Lohngefüges. Mit Hilfe des Mitbestimmungsrechts sollen die Beschäftigten vor einseitig an den Interessen des Unternehmers orientierten oder gewillkürten Lohngestaltung geschützt werden. Im Seminar wird gemeinsam der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber dem Betriebsrat an die Hand gegeben hat, die Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb mitzugestalten. Es wird danach gefragt, welche Gestaltungsspielräume, ergänzend zu tariflichen Regelungen bestehen, und welche Besonderheiten bei der Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifvertrag bestehen. Ferner wird gemeinsam ein Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Mit den vermittelten Seminarinhalten können die Teilnehmenden dazu beitragen, dass die betriebliche Entgeltfindung gerecht, transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Damit können einerseits Missstände und andererseits Missverständ-nisse bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb vermieden werden. Das ist für den Betriebsfrieden und Qualität der Arbeit von ausschlaggebender Bedeutung. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-80:
Flexibilität ist mittlerweile ein Schlagwort, das sich aus unserem Wortschatz nicht mehr tilgen lässt; es hat sich bei uns sehr tief eingeprägt. Was damit in der Arbeitswelt verbunden ist, spüren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Tag oft sehr schmerzhaft auf das Neue. Flexibilität in der Arbeitswelt bedeutet in Zusammenhang der Arbeitszeitgestaltung, dass der Mensch sich dem Arbeitsaufkommen völlig anpasst und unterordnet. Die Verantwortung und Organisation des Arbeitsaufkommens hingegen obliegt allein dem Arbeitgeber. Flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers und steigern Produktivität und Gewinne und damit Zufriedenheit der Kapitaleigner. Auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die angeordnete Arbeitszeitflexibilität hingegen sehr oft verehrende Mittel- und Langzeitauswirkungen vor allem im Bereich des sozialen Lebens. In diesem Seminar werden den teilnehmenden in einer Übersicht in der Praxis gängigen flexiblen Arbeitszeitmodelle sowie Arbeitszeitkonten vorgestellt. Ferner werden bestehende betriebliche Arbeitszeitmodelle aus der Praxis der Teilnehmenden auf ihre Attraktivität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hin überprüft und hinsichtlich der Zeitsouveränität optimiert. Das Seminar zielt darauf ab, alternative Arbeitszeitmodelle im Hinblick von gesundheitlichen Rahmenbedingungen, Familienverträglichkeit und Zeitsouveränität zu prüfen und so die Grundlage für eine ausgewogene Betriebsvereinbarung zu schaffen. Ihr Nutzen: Das Seminar richtet
sich an: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. für SBV nach § 96 Abs. 4 SGB IX die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten
werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung
ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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