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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Mitwirkungsrechte bei personellen Angelegenheiten

BR-06:
Personelle Einzelmaßnahmen, Beendigungs- und Änderungskündigungen sowie der Weiterbeschäftigungsanspruch

Dieses Seminar behandelt die einzelnen Aspekte einer arbeitgeberseitigen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung wird hier einerseits aus dem betriebsverfassungsrechtlichen und andererseits aus dem kündigungsschutzrechtlichen Blickwinkel beleuchtet und mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert. Einer der Schwerpunkte dieses Seminars wird der allgemeine und betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch darstellen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.


Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-20:
Beendigungs- und Änderungskündigungen eines Arbeitsverhältnisses und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Beendigungskündigungen und die Kündigung nur bestimmter arbeitsvertraglicher Regelungen haben in der Praxis der Arbeitswelt nicht nur unterschiedliche Formen, sondern auch mannigfaltige Motive. Immer geht es aber dabei entweder um die sozioökonomische Existenz oder um die Beschneidung der erworbenen Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die weitverbreitete Überzeugung, dass der Betriebsrat solche negativen Tendenzen und Entwicklungen nicht erfolgreich abwehren kann, ist ein Irrtum mit fatalen Folgen.

Wir wollen in diesem Seminar aufzeigen, wie der Betriebsrat solchen betrieblichen Entwicklungen begegnen kann und welche Initiativen er ergreifen und damit im Betrieb etwas mehr an Demokratie und Verteilungsgerechtigkeit herstellen kann. Versetzung, Ergänzungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge gehören mittlerweile zum Alltag der Betriebe. Hier geht es genauso wie bei einer Kündigung auch um erworbene Rechtsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. um deren Aufhebung für eine oft sehr geringe Gegenleistung.

Die Betriebsräte sind auch in diesem Zusammenhang verpflichtet, diese Vertragsprozesse wenigstens zu begleiten, wenn sie schon nicht inhaltlich mit gestalten. Dies ist notwendig, weil der einzelne Arbeitnehmer erstens unter immensem Druck steht und oft rechtlich nicht hinreichend informiert ist und zweitens die Rechtsfolgen seines Handelns nicht immer voraussehen kann. In dieser Schulung werden die Teilnehmenden daher mit unterschiedlichen Fallkonstellationen aus diesen Bereichen dieser Problematik konfrontiert. In fachlich betreuten Arbeitsgruppen werden dann Lösungsvorschläge für die Begleitung bzw. Gestaltung solcher Vertragsprozesse entwickelt.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.



BR-27:

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung und Personalentwicklung sowie bei den Auswahlrichtlinien

In diesem Seminar werden die im Bereich der allgemeinen personellen Angelegenheiten vorhandenen Grundkenntnisse vertieft und für die verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat gefestigt. Dieses Seminar zielt darauf ab, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Zu-sammenhänge der Bereiche Personalplanung, Personalauswahl, Personalbeurteilung und Personalentwicklung zu erkennen. Das ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine vernünftige Interessenvertretung und für eine wirksame Zusammenarbeit mit der Personalabteilung. Ferner werden in diesem Seminar unterschiedliche Methoden und Instrumente der Personalpolitik vermittelt, um im betrieblichen Wirken die Arbeit der Personalabteilung kritisch zu beurteilen.

Die Erweiterung der Mitwirkung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen sowie bei betriebsbedingten Kündigungen ist ein weiterer zentraler Punkt dieser Schulung. Es geht dabei um Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen sowie Kündigungen. Solche Richtlinien der Auswahl werden von der Rechtsprechung des BAG als Grundsätze angesehen, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten per-sonellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber in Betracht kommen, zu entscheiden ist, welchen gegenüber sie vorgenommen werden sollen. Der Sinn und Zweck dieser Grundsätze ist es festzulegen, unter welchen Voraussetzungen die betreffenden personellen Einzelmaßnahmen erfolgen sollen. Dadurch soll die jeweilige Personalentscheidung versachlicht und für die Betroffenen durchschaubar gemacht werden.

Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, insbesondere jedoch an die Mitglieder des Personal- und Betriebsausschusses. Dieses Seminar ist freilich auch für die Schwerbehindertenvertretungen empfehlenswert, da eine qualifizierte Vertretung der schwerbehin-derten Menschen grundlegende Kenntnisse im Bereich der §§ 92 ff. BetrVG erfordert.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-43:
Die Abmahnung als Instrument einer rigiden Personal- und Disziplinierungspolitik

Es gibt unzählige Beispiele für sehr fragwürdige Abmahnungspraktiken, teilweise von renommierten Unternehmen. Diese Praktiken werden zunehmend aggressiver aber in ihrer Glaubwürdigkeit kein Stück besser. Es geht aber meistens leider nicht darum, ob die dem Arbeitnehmer vorgehaltenen Behauptungen wahr sind oder nicht. Vielmehr wird danach gefragt, ob das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart zerrüttet ist, dass ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann. Das aber wird von Arbeitgebern regelmäßig als zentrales Motiv für eine Kündigung genannt.
Wie soll der Betriebsrat sich nun verhalten? Hat er überhaupt Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte in Sachen Abmahnung? Wie soll sich der Arbeitnehmer idealerweise nach einer Abmahnung verhalten?
In diesem Seminar werden Sie auf diese und andere für Ihre Praxis bedeutende Fragen Antworten erhalten. Sie werden lernen, wie sie u.a. durch die Anwendung Ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz auf die Abmahnungspraxis Ihres Arbeitgebers Einfluss nehmen können.
Sie werden in diesem Seminar auch die von der Rechtsprechung des BAG gesetzten Grenzen für Abmahnungen kennenlernen und Ihre betriebliche Praxis daran messen. Sie erhalten ferner die Gelegenheit in diesem Seminar zu lernen, wie sie durch konsequente Anwendung Ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten die Handlungsfelder bzw. das sog. Direktionsrecht Ihres Arbeitsgebers einschränken können.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-44:
Das rechtliche Wesen der Kündigung sowie des Kündigungsschutzes

Die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat in den meisten Fällen für die betroffenen Beschäftigten dramatische Folgen; insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung kann unterschiedliche Gründe haben, sie darf nicht grundlos erfolgen. Damit der einzelne abhängig Beschäftigte nicht ganz Schutzlos dasteht, hat der Gesetzgeber Kündigung des Arbeitsverhältnisses gesetzlich in zwei unterschiedlichen rechtlichen Ebenen geregelt; nämlich individualrechtlich (Kündigungsschutzgesetz) und Kollektivrechtlich (Betriebsverfassungsgesetz).

Im ersten Schritt dieses Seminars werden zunächst die Kündigungsarten und sämtliche Kündigungsgründe ausführlich vorgestellt, besprochen und anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung diskutiert. Selbstverständlich werden auch die Sonderformen der Kündigung wie z.B. die Änderungskündigung, die Verdachtskündigung, die Druckkündigung gebührend behandelt.
Im zweiten Schritt wir die Kündigung unter dem Aspekt des kollektiven Arbeitsrechts beleuchtet. Anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung werden sämtliche Kündigungsarten und Kündigungsgründe in kleinen und fachlich betreuten Arbeitsgruppen diskutiert und besprochen. Die Teilnehmenden werden in den Arbeitsgruppen den Umgang mit Kündigungen üben und dabei insbesondere rechtlich einwandfreie Widersprüche formulieren lernen. Einen besonderen Platz wird dabei der Umgang mit der betriebsbedingten Kündigung und damit einhergehend mit dem Problem der „sozial Auswahl“ einnehmen. Die Verhaltens- und Personenbedingte Kündigung wird dabei in einem besonderen Zusammenhang mit den präventiven Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats gebracht, um aufzuzeigen, dass durch gezielte und verstärkte Wahrnehmung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten manch eine Verhaltens- und Personenbedingte Kündigung von vornherein vermieden oder erschwert werden kann.
Der dritte Schritt des Seminars widmet sich dem Kündigungsschutz. Hier werden die wichtigsten Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) behandelt. Dabei werden insbesondere die „soziale Rechtfertigung“ des § 1 Abs. 2 KSchG, die Einzelbewertung- und Gewichtung der „sozialen Gesichtspunkte“ des § 1 Abs. 3 KSchG sowie die „soziale Auswahl“ und das Problem der Einschränkung der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Beschäftigten intensiv behandelt. Auch wird in diesem Schritt die Beweislast des Arbeitgebers anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung besprochen.

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte sowie an Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt

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BR-45:
Betriebsbedingte Kündigung und das Problem der Sozialauswahl

Eine betriebsbedingte Kündigung hat mehrere von Betriebsräten zu beachtende Besonderheiten. Einer dieser Besonderheiten ist die vom Arbeitgeber vorzunehmende Sozialauswahl. Die Kündigung ist nämlich trotz des Vorliegens dringender betrieblicher Erfordernisse unwirksam, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Der Arbeitgeber hat dabei bestimmte, gesetzlich festgelegte Auswahlkriterien zu beachten. Die einzelnen Auswahlkriterien müssen dabei zueinander in Beziehung gesetzt werden. So ist z.B. gesetzlich nicht geregelt, welches der Auswahlkriterien im Verhältnis zu den anderen das gewichtigere ist.
Insbesondere ist bei einer betriebsbedingten Kündigung seit der letzten Änderung des KSchG durch die Rot-Grüne-Regierung im Jahre 1998 der Umgang mit der Sozialauswahl zu beachten. Der Arbeitgeber kann danach bestimmte Arbeitnehmer aus dem Kreis der für die Sozialauswahl maßgeblichen Arbeitnehmer herausnehmen und damit die Wirkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des Kündigungsschutzes umgehen.
Sie werden in diesem Seminar unter fachlicher Betreuung mit Ihren Mitstreitern sich spezielle Kenntnisse über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aus den Bereichen BetrVG und KSchG aneignen können. Das Seminar ist so konzipiert, dass vormittags theoretisch Wissen vermittelt (Aufnahmephase) und nachmittags auf dieser theoretischen Grundlage in betreuten Arbeitsgruppen praktisch gearbeitet wird (Verwertungs- und Wiedergabephase).

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-46:
Kündigungen und Aufhebungs- und Auflösungsverträge als Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen

Beendigungskündigungen und die Kündigung nur bestimmter arbeitsvertraglicher Regelungen haben in der Praxis der Arbeitswelt nicht nur unterschiedliche Formen, sondern auch mannigfaltige Motive. Die zur Rechtfertigung einer Kündigung angeführten Gründe sind sehr vielfältig und oft sehr konfus. Bei Kündigungen geht es immer entweder um die sozioökonomische Existenz oder um die Beschneidung der erworbenen Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit Kündigungen wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die einzige Grundlage (Arbeitsverhältnis) entzogen, auf der sie ihre einzige Ware, ihre Arbeitskraft also verkaufen können. Die Arbeitskraft ist die einzige Quelle, aus der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihr Fortexistenz schöpfen können. Deshalb sind Betriebsräte in besonderer Weise verpflichtet, alles im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bewegung zu setzen, was der Gesetzgeber ihnen zum Schutze der Belegschaftsmitglieder zur Verfügung gestellt hat.
Die weit verbreitete Überzeugung, dass der Betriebsrat solche negativen Tendenzen und Entwicklungen nicht erfolgreich abwehren kann, ist ein Irrtum mit fatalen Folgen.
Wir wollen in diesem Seminar aufzeigen, wie der Betriebsrat präventiv handeln kann, um solchen negativen betrieblichen Entwicklungen wirksam zu begegnen. Ferner wollen wir in diesem Seminar aufzeigen, welche rechtlichen und außerrechtlichen Möglichkeiten der Betriebsrat hat, mit denen er Kündigungen, negativen Versetzung, Änderungskündigungen, Ergänzungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge verhindern bzw. verringern kann.
Auch soll anhand von Beispielsfällen aufgezeigt werden, wie der Betriebsrat einem gekündigten Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen und diesen ggf. mit gestalten kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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BR-47:
Kündigungen der Mitglieder von betriebsverfassungsrechtlichen Organen

In diesem Seminare geht es zunächst darum alle Formen und Gründe einer arbeitgeberseitigen Kündigung kennen zu lernen. Die Formen einer Kündigung sind klar abgegrenzt und daher leicht übersichtlich. Anders verhält es sich jedoch mit den Gründen, die von Arbeitgebern zur Rechtfertigung einer beabsichtigten Kündigung herangezogen werden. Es gilt im zweiten Schritt dann, aufzuzeigen, wie den einzelnen spezifischen Kündigungsgründen im Interesse der zu kündigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam begegnet werden kann. In einem weiteren Schritt soll anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung in fachlich betreuten Arbeitsgruppen geübt werden, zu erkennen, um welche Kündigungsform es sich jeweils handelt und wie rechtlich den jeweiligen Kündigungsgründen wirksam begegnet werden kann. Es gilt z.B. einen ordnungsgemäßen Widerspruch zu formulieren oder aber auch Bedenken zu äußern. Der Betriebsrat müsste schon zwischen beiden gesetzlichen Alternativen unterscheiden können, weil beide für sich genommen unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen oder aber auch nicht auslösen können. Die Kündigung betrifft aber regelmäßig nicht nur den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern darüber hinaus sehr oft auch deren Familien, vor allem aber Kinder.

Eine Kündigung kann vor allem in der heutigen Zeit zum Fall in den sozialen Abstieg sein. Schon deshalb gilt hier so viel Sensibilität und Genauigkeit wie sonst in keinem anderen Arbeitsbereich. Es wird in diesem Seminar deshalb auch der Frage nachgegangen, welche Rolle die Existenz und Haltung des Betriebsrats in Zusammenhang einer arbeitgeberseitigen Kündigung rechtlich beigemessen wird. Auch die Frage welche Rechte der gekündigte Arbeitnehmer noch im Betrieb hat bzw. haben kann, wird in diesem Seminar erörtert.

Die Kündigungen haben bekanntlich nicht nur individualrechtliche Folgen, sondern berühren auch die kollektivrechtliche Ebene. Außerdem können sie sehr stark auch mit der betrieblichen Organisationsstruktur zu tun haben. Deshalb werden in diesem Seminar die sonst kaum beachteten Aspekte der Kündigung als nur eine Form von schleichender Umstrukturierung und Umorganisierung von Betrieben anhand von Beispielen aus der Praxis beleuchtet.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

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