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Aufbauseminare - Mitwirkungsrechte bei personellen Angelegenheiten BR-06:
Dieses Seminar behandelt die einzelnen Aspekte einer arbeitgeberseitigen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung wird hier einerseits aus dem betriebsverfassungsrechtlichen und andererseits aus dem kündigungsschutzrechtlichen Blickwinkel beleuchtet und mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert. Einer der Schwerpunkte dieses Seminars wird der allgemeine und betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch darstellen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. |
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Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-20: Beendigungskündigungen und die Kündigung nur bestimmter arbeitsvertraglicher Regelungen haben in der Praxis der Arbeitswelt nicht nur unterschiedliche Formen, sondern auch mannigfaltige Motive. Immer geht es aber dabei entweder um die sozioökonomische Existenz oder um die Beschneidung der erworbenen Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die weitverbreitete Überzeugung, dass der Betriebsrat solche negativen Tendenzen und Entwicklungen nicht erfolgreich abwehren kann, ist ein Irrtum mit fatalen Folgen. Wir wollen in diesem Seminar aufzeigen, wie der Betriebsrat solchen betrieblichen Entwicklungen begegnen kann und welche Initiativen er ergreifen und damit im Betrieb etwas mehr an Demokratie und Verteilungsgerechtigkeit herstellen kann. Versetzung, Ergänzungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge gehören mittlerweile zum Alltag der Betriebe. Hier geht es genauso wie bei einer Kündigung auch um erworbene Rechtsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. um deren Aufhebung für eine oft sehr geringe Gegenleistung. Die Betriebsräte sind auch in diesem Zusammenhang verpflichtet, diese Vertragsprozesse wenigstens zu begleiten, wenn sie schon nicht inhaltlich mit gestalten. Dies ist notwendig, weil der einzelne Arbeitnehmer erstens unter immensem Druck steht und oft rechtlich nicht hinreichend informiert ist und zweitens die Rechtsfolgen seines Handelns nicht immer voraussehen kann. In dieser Schulung werden die Teilnehmenden daher mit unterschiedlichen Fallkonstellationen aus diesen Bereichen dieser Problematik konfrontiert. In fachlich betreuten Arbeitsgruppen werden dann Lösungsvorschläge für die Begleitung bzw. Gestaltung solcher Vertragsprozesse entwickelt. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale
und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-27: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung und Personalentwicklung sowie bei den Auswahlrichtlinien In diesem Seminar werden die im Bereich der allgemeinen personellen Angelegenheiten vorhandenen Grundkenntnisse vertieft und für die verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat gefestigt. Dieses Seminar zielt darauf ab, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Zu-sammenhänge der Bereiche Personalplanung, Personalauswahl, Personalbeurteilung und Personalentwicklung zu erkennen. Das ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine vernünftige Interessenvertretung und für eine wirksame Zusammenarbeit mit der Personalabteilung. Ferner werden in diesem Seminar unterschiedliche Methoden und Instrumente der Personalpolitik vermittelt, um im betrieblichen Wirken die Arbeit der Personalabteilung kritisch zu beurteilen. Die Erweiterung der Mitwirkung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen sowie bei betriebsbedingten Kündigungen ist ein weiterer zentraler Punkt dieser Schulung. Es geht dabei um Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen sowie Kündigungen. Solche Richtlinien der Auswahl werden von der Rechtsprechung des BAG als Grundsätze angesehen, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten per-sonellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber in Betracht kommen, zu entscheiden ist, welchen gegenüber sie vorgenommen werden sollen. Der Sinn und Zweck dieser Grundsätze ist es festzulegen, unter welchen Voraussetzungen die betreffenden personellen Einzelmaßnahmen erfolgen sollen. Dadurch soll die jeweilige Personalentscheidung versachlicht und für die Betroffenen durchschaubar gemacht werden. Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, insbesondere jedoch an die Mitglieder des Personal- und Betriebsausschusses. Dieses Seminar ist freilich auch für die Schwerbehindertenvertretungen empfehlenswert, da eine qualifizierte Vertretung der schwerbehin-derten Menschen grundlegende Kenntnisse im Bereich der §§ 92 ff. BetrVG erfordert. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-43: Die Abmahnung als Instrument einer rigiden Personal- und Disziplinierungspolitik Es gibt unzählige
Beispiele für sehr fragwürdige Abmahnungspraktiken, teilweise
von renommierten Unternehmen. Diese Praktiken werden zunehmend aggressiver
aber in ihrer Glaubwürdigkeit kein Stück besser. Es geht aber
meistens leider nicht darum, ob die dem Arbeitnehmer vorgehaltenen Behauptungen
wahr sind oder nicht. Vielmehr wird danach gefragt, ob das Verhältnis
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart zerrüttet ist, dass
ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht zugemutet
werden kann. Das aber wird von Arbeitgebern regelmäßig als
zentrales Motiv für eine Kündigung genannt. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-44:
Die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat in den meisten Fällen für die betroffenen Beschäftigten dramatische Folgen; insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung kann unterschiedliche Gründe haben, sie darf nicht grundlos erfolgen. Damit der einzelne abhängig Beschäftigte nicht ganz Schutzlos dasteht, hat der Gesetzgeber Kündigung des Arbeitsverhältnisses gesetzlich in zwei unterschiedlichen rechtlichen Ebenen geregelt; nämlich individualrechtlich (Kündigungsschutzgesetz) und Kollektivrechtlich (Betriebsverfassungsgesetz). Im ersten Schritt
dieses Seminars werden zunächst die Kündigungsarten und sämtliche
Kündigungsgründe ausführlich vorgestellt, besprochen und
anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung diskutiert.
Selbstverständlich werden auch die Sonderformen der Kündigung
wie z.B. die Änderungskündigung, die Verdachtskündigung,
die Druckkündigung gebührend behandelt. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-45: Betriebsbedingte Kündigung und das Problem der Sozialauswahl Eine betriebsbedingte
Kündigung hat mehrere von Betriebsräten zu beachtende Besonderheiten.
Einer dieser Besonderheiten ist die vom Arbeitgeber vorzunehmende Sozialauswahl.
Die Kündigung ist nämlich trotz des Vorliegens dringender betrieblicher
Erfordernisse unwirksam, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers
soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt
hat. Der Arbeitgeber hat dabei bestimmte, gesetzlich festgelegte Auswahlkriterien
zu beachten. Die einzelnen Auswahlkriterien müssen dabei zueinander
in Beziehung gesetzt werden. So ist z.B. gesetzlich nicht geregelt, welches
der Auswahlkriterien im Verhältnis zu den anderen das gewichtigere
ist. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-46:
Beendigungskündigungen
und die Kündigung nur bestimmter arbeitsvertraglicher Regelungen
haben in der Praxis der Arbeitswelt nicht nur unterschiedliche Formen,
sondern auch mannigfaltige Motive. Die zur Rechtfertigung einer Kündigung
angeführten Gründe sind sehr vielfältig und oft sehr konfus.
Bei Kündigungen geht es immer entweder um die sozioökonomische
Existenz oder um die Beschneidung der erworbenen Rechtsansprüche
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit Kündigungen wird den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die einzige Grundlage (Arbeitsverhältnis)
entzogen, auf der sie ihre einzige Ware, ihre Arbeitskraft also verkaufen
können. Die Arbeitskraft ist die einzige Quelle, aus der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer für ihr Fortexistenz schöpfen können.
Deshalb sind Betriebsräte in besonderer Weise verpflichtet, alles
im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bewegung zu setzen,
was der Gesetzgeber ihnen zum Schutze der Belegschaftsmitglieder zur Verfügung
gestellt hat. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-47:
In diesem Seminare geht es zunächst darum alle Formen und Gründe einer arbeitgeberseitigen Kündigung kennen zu lernen. Die Formen einer Kündigung sind klar abgegrenzt und daher leicht übersichtlich. Anders verhält es sich jedoch mit den Gründen, die von Arbeitgebern zur Rechtfertigung einer beabsichtigten Kündigung herangezogen werden. Es gilt im zweiten Schritt dann, aufzuzeigen, wie den einzelnen spezifischen Kündigungsgründen im Interesse der zu kündigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam begegnet werden kann. In einem weiteren Schritt soll anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung in fachlich betreuten Arbeitsgruppen geübt werden, zu erkennen, um welche Kündigungsform es sich jeweils handelt und wie rechtlich den jeweiligen Kündigungsgründen wirksam begegnet werden kann. Es gilt z.B. einen ordnungsgemäßen Widerspruch zu formulieren oder aber auch Bedenken zu äußern. Der Betriebsrat müsste schon zwischen beiden gesetzlichen Alternativen unterscheiden können, weil beide für sich genommen unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen oder aber auch nicht auslösen können. Die Kündigung betrifft aber regelmäßig nicht nur den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern darüber hinaus sehr oft auch deren Familien, vor allem aber Kinder. Eine Kündigung kann vor allem in der heutigen Zeit zum Fall in den sozialen Abstieg sein. Schon deshalb gilt hier so viel Sensibilität und Genauigkeit wie sonst in keinem anderen Arbeitsbereich. Es wird in diesem Seminar deshalb auch der Frage nachgegangen, welche Rolle die Existenz und Haltung des Betriebsrats in Zusammenhang einer arbeitgeberseitigen Kündigung rechtlich beigemessen wird. Auch die Frage welche Rechte der gekündigte Arbeitnehmer noch im Betrieb hat bzw. haben kann, wird in diesem Seminar erörtert. Die Kündigungen haben bekanntlich nicht nur individualrechtliche Folgen, sondern berühren auch die kollektivrechtliche Ebene. Außerdem können sie sehr stark auch mit der betrieblichen Organisationsstruktur zu tun haben. Deshalb werden in diesem Seminar die sonst kaum beachteten Aspekte der Kündigung als nur eine Form von schleichender Umstrukturierung und Umorganisierung von Betrieben anhand von Beispielen aus der Praxis beleuchtet. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
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