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Arbeitsrecht-Grundseminare
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Ist ein Arbeitsverhältnis einmal entstanden, so wird es mit den darin verabredeten und von der Rechtsprechung ihm zugewiesenen Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien durchgeführt. Es geht dabei hautsächlich um gegenseitigen Leistungen: Arbeitnehmer erbringen Arbeitsleistung und Arbeitgeber die verabredete Geldleitung, den Lohn, das Gehalt also. Dieser Umstand wird rechtlich als Vertragserfüllung bezeichnet. Dabei können durchaus leichte bis schwere Störungen des Arbeitsverhältnisses auftreten. Diesen Umstand bezeichnet man in der Rechtswissenschaft als Leistungsstörung. Der beiderseitige Umgang der Arbeitsvertragsparteien mit der Leistungsstörung ist die Sanktionierung des Arbeitsverhältnisses. Inhaltlich werden in diesem Seminar daher die Vertragserfüllung, die Leistungsstörung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Leistungsstörungsrechts der Arbeitsvertragsparteien behandelt. |
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Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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