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Arbeitsrecht-Grundseminare


Arbeitsrecht - Grundseminar - II
Erfüllung, Störung und Sanktionierung des Arbeitsverhältnisses

Ist ein Arbeitsverhältnis einmal entstanden, so wird es mit den darin verabredeten und von der Rechtsprechung ihm zugewiesenen Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien durchgeführt. Es geht dabei hautsächlich um gegenseitigen Leistungen: Arbeitnehmer erbringen Arbeitsleistung und Arbeitgeber die verabredete Geldleitung, den Lohn, das Gehalt also. Dieser Umstand wird rechtlich als „Vertragserfüllung“ bezeichnet. Dabei können durchaus leichte bis schwere Störungen des Arbeitsverhältnisses auftreten. Diesen Umstand bezeichnet man in der Rechtswissenschaft als „Leistungsstörung“. Der beiderseitige Umgang der Arbeitsvertragsparteien mit der Leistungsstörung ist die Sanktionierung des Arbeitsverhältnisses. Inhaltlich werden in diesem Seminar daher die Vertragserfüllung, die Leistungsstörung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Leistungsstörungsrechts der Arbeitsvertragsparteien behandelt.


Übersicht:

Vertragserfüllung
Durch den Arbeitnehmer
      • Ordnungsgemäßes Angebot der Arbeitsleistung
      • Erfüllung der Arbeitspflicht
      • Erfüllung Treuepflicht
Durch den Arbeitgeber
      • Annahme der Arbeitsleistung
      • Erfüllung der Lohnzahlungspflicht
      • Erfüllung der Fürsorgepflicht
Leistungsstörung
Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber
      • Verletzung der Beschäftigungspflicht
      • Verletzung der Lohnzahlungspflicht
      • Schlichte Leistungsverweigerung
      • Annahmeverzug, § 615 BGB
      • Annahmeunmöglichkeit
      • Nichterfüllung von Nebenpflichten
Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer
      • Verletzung der Arbeitspflicht
      • Die schuldhafte Nichtleistung
      • Die Schlechtleistung
      • Verletzung von Nebenpflichten
Sanktionierungsmöglichkeiten im Leistungsstörungsrecht
Ermahnungsrecht der Arbeitsvertragsparteien
Abmahnungsrecht der Arbeitsvertragsparteien
Aufwendungs- oder Schadensersatz
      • des Arbeitnehmers
      • des Arbeitgebers
Zurückbehaltungsrecht
      • des Arbeitnehmers
      • des Arbeitgebers
Kündigungsrecht
      • des Arbeitnehmers
      • des Arbeitgebers
Aufhebungsvereinbarung
Auflösungsvereinbarung

Der Anspruch auf Zeugniserstellung
Zwischenzeugnis
einfache Zeugnis
qualifiziertes Zeugnis
Haftungsrechtliche Fragen
Die Haftung des Arbeitgebers
Die Haftung des Arbeitnehmers
      • Gegenüber dem Arbeitgeber
      • Gegenüber den Kollegen und Dritten

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF Downloadzum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.