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Arbeitsrecht-Grundseminare
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Arbeitsrecht - Grundseminare - IV Prekäre Arbeitsverhältnisse und ihre Arbeits- und Sozialrechtlichen Folgen - Rechtliche Grundlage der Teilzeit, Befristung, Leiharbeit, Aushilfe, Fremdpersonaleinsatz und Personalpolitik und Personalplanung des Arbeitgebers sowie Handlungs-möglichkeiten des Betriebsrats - Angefangen bei der
Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen
Berührungspunkte bzw. Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Seit mehr als dreißig Jahren wird der Arbeitskräftebedarf der privaten wie öffentlichen Arbeitgeber verstärkt über die prekären Arbeitsverhältnissen befriedigt. Befristete Arbeitsverhältnisse sowie Abruf-, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnisse und viele andere Typen von Arbeitsvertragsverhältnissen gehören leider gegenwärtig in der Arbeitswelt Deutschlands |
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ohne einen ernstzunehmenden gesellschaftlichen Widerstand zur Normalität. Die Befristung unterliegt
ständigen Änderungen und darf nur unter gewissen Voraus-setzungen
vorgenommen werden. So wurde durch das sog. Job-Aktiv-Gesetz die Höchstdauer
für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von
zwölf Monaten auf 24 Monate verlängert und dann unbegrenzt ermöglicht.
Dies gilt seit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG) im Jahre 2011 für Leiharbeitsverhält-nisse aber nur
bedingt. Nun hat die Bundesregierung am 1. Juni 2016 den Entwurf eines
Gesetzes zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
verabschiedet. Die Novelle soll ohne Übergangsfristen zum 1. Januar
2017 in Kraft treten. Zentrale Neuregelungen sind u.a. die Überlassungshöchstdauer,
der sog. "Equal Pay"-Grundsatz sowie die Erweiterung der Fälle
für das fingierte Zustande-kommen eines Arbeitsverhältnisses
zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Mit solchen prekären Arbeitsverhältnissen werden aber nicht nur bestimmte Schutzgesetze (z.B. Kündigungsschutzgesetz) faktisch außer Kraft gesetzt, sondern auch eine vernünftige Lebens und Zukunftsplanung schier unmöglich gemacht. Um wenigstens die Familienplanung und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren zu können, hat der Gesetzgeber für die abhängig Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit geschaffen. Er hat ferner durch die Änderung des AÜG die Leiharbeit begrenzt. Darüber hinaus hat er in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG den Betriebsrat verpflichtet über die Durchführung von Schutzgesetzen im Betrieb zu wachen und für deren Einhaltung sorgen. Damit der Betriebsrat die individualrechtlich strukturell schwächeren Arbeitnehmer besser beraten und ihnen kollektivrechtlich beiseite stehen kann, werden dafür in dieser Schulung die Voraussetzungen geschaffen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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