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BR-Aktuel
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BR-Aktuel BR-Aktuell: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die geänderte Wahlordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes Das Betriebsverfassungsgesetz
ist nicht nur die die einzige rechtliche Grundlage der Tätigkeit von Betriebsräten,
sondern auch die einzige normative Legitimation für die Wahl von Betriebsräten
in Betrieben. Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat Mitwirkungs-
und Mitbestimmungsrechte in unterschiedlichen Bereichen des betrieblichen
Arbeitslebens und in verschiedener Intensität. Die Wahlordnung zur Durchführung
der in § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes möglichen Betriebsratswahl
regelt die Einzelheiten des Wahlverfahrens. Der Gesetzgeber hat auch dieses Mal erkannt, dass er das Betriebsverfassungsgesetz an gesellschaftlichen und technischen Änderungsprozessen anpassen muss. So hat er konsequenterweise das sog. „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ erlassen. |
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Mit dieser Änderung setzt die Bundesregierung wichtige Akzente im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Strategie Künstliche Intelligenz um. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird nicht nur die Gründung von Betriebsräten erleichtert, sondern auch der Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt der Gesetzgeber die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit in den Betrieben und erleichtert die Arbeit der Betriebsräte. Das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ enthält aber auch Änderungen im Bereich der Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats. Diese sind mit der Einführung der Möglichkeit einer Einigungsstelle bei der Förderung der beruflichen Bildung ein Tick verbessert worden. Nach den Änderungen
durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde auch die Wahlordnung
insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte angepasst: Die geänderte Wahlordnung (WO) ist nun seit 15.10.2021 in Kraft. Diese Änderungen sind nicht nur für die Wahlvorstände der BR-Wahl, sondern für alle Betriebsratsmitglieder von tragender Bedeutung. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. (§ 20 Abs. 3 BetrVG) § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Termin: 13.
bis 17. Juni 2022 - Hamburg
Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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