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Grundseminare-BetrVG
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Betriebsverfassungsgesetz BR-Grund-II:
Betriebsratsmitglieder haben durch die Übernahme des Betriebsratsamtes umfangreiche gesetzliche Aufgaben übernommen. Um diese gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß und verantwortungsvoll wahrzunehmen, sind Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht zwingend notwendig. Daher muss sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat umfassend vorbereiten und ist aus diesem Grund auch verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Seminar BR-Grund-II knüpft inhaltlich an die vorangegangenen Grundseminare (Einführungsseminar und BR-Grund-I) an beabsichtigt zum einen die dort erworbenen Kenntnisse praxisrelevant zu vertiefen und zum anderen in neue Kenntnisfelder einzuleiten. |
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Das Lernen mit Paragraphen, Gesetzen und Kommentaren sowie der Umgang mit Rechtsprechung soll auch in diesem Seminar geübt und vertieft werden. Schwerpunkte und damit Mittelpunkt dieses Seminars sind jedoch folgende wichtige Bereiche des Betriebsverfassungsgesetzes: Unterscheidung
zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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