Seminare » Grundseminare - BetrVG » Grundseminar-BetrVG-III  
Grundseminare-BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BR-Grund-III:
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten
– Nicht abwarten, sondern initiativ werden -

In diesem Grundseminar werden die für z.B. Fragen der Arbeitszeit, des Urlaubs, der Arbeits- und Verhaltenskontrollen sowie Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes notwendigen theoretische Kenntnisse praxisrelevant vermittelt. Es ist beabsichtigt diese Bereiche unter zentralen Aspekten der Mitbestimmung so herauszuarbeiten, dass die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden in betrieblicher Praxis selbständig ohne größere Hilfestellung Problemanalyse und Problembewältigung zu betreiben. Die Fähigkeit mit Paragraphen, Gesetzen und Kommentaren sowie mit Rechtsprechung umzugehen wird auch in diesem Seminar behandelt.

Hierzu werden u.a. folgende Themen angeboten:


• Begriff der „sozialen Angelegenheiten“
• Begriff der Mitbestimmung,
• rechtliche Qualität der Mitbestimmung
• initiativ agierende Mitbestimmung
• reagierende Mitbestimmung
• Regelungsgegenstände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 BetrVG
• Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
• Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel des Betriebsrats

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.