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Grundseminare-BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BR-Grund-VI:
Auffrischung und Aktualisierung vormals erworbener Kenntnisse für langjährige Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsverfassungsrecht
- Zusammengefasste Wiederholung zum Teil veralteter und/oder verstaubter Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht -

Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird im Seminar ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsmöglichkeiten in konkreten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfällen. Hierbei gehen wir teilnehmerorientiert auf die konkreten Wünsche der Teilnehmenden zu den von ihnen vorgeschlagenen Themenschwerpunkten ein.

Im Übrigen haben nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung langjährige Betriebsrats-mitglieder Anspruch auf Wiederholungsseminare zur Auffrischung Aktualisierung und Vertiefung ihrer bisherigen Kenntnisse.


Beispiele für die im Seminar zu behandelnden Themenfelder:

    • Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats,
    • Persönlichkeitsrechte, Gesundheitsschutz und Entgeltgleichheit der Beschäftigten
    • Das Wesen der Betriebsvereinbarung
    • Personelle Angelegenheiten (Personalplanung, Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung)
    • Wirtschaftliche Angelegenheiten, betriebliche Veränderungen (Beschäftigungs- und Qualifikationssicherung,)
    • Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
    • Förderungs-, Schutz- und Überwachungspflichten des Betriebsrats gegenüber den Belegschaftsmitgliedern
    • Rechtliche Durchsetzungsinstrumente von Betriebsratsrechten
    • Aktuelles aus der neueren Rechtsprechung zu den vorgenannten Seminarthemen

Gute Gründe für dieses Seminar:

Die Art und Weise der Arbeitsteilung im Betriebsrat, die Häufigkeit des Auftretens von mitwirkungspflichtigen betrieblichen Abläufen bzw. Prozessen aber auch Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung entscheiden darüber, welche von Betriebsratsmitgliedern erworbenen Kenntnisse ihre Aktualität verlieren, verkümmern oder blühen. Das Wissen um die Rechte und Pflichten müssen bei Betriebsratsmitgliedern jedenfalls stets abrufbar und aktuell sein. Denn auch Betriebsräte können nicht unabhängig von den für sie maßgeblichen rechtlichen Zusammenhängen handeln. So führt die Unkenntnis der durch das Betriebsverfassungsgesetz für den Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung bestimmten Handlungsmöglichkeiten, Pflichten und Befugnisse u. U. zu vom Gesetz nicht gewollten, vermeidbaren Konfrontationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Deshalb muss das Wissen um die Rechte und Pflichten im Betriebsrat gelegentlich aufgefrischt und aktualisiert werden. Für alle Betriebsratsmitglieder, deren Teilnahme an den Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, verstaubtes und veraltetes Wissen aufzufrischen und zu aktualisieren. Der Betriebsrat als Gremium muss sich schließlich auch über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, um seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. Grundkenntnisse, die in möglicherweise viele Jahre zurückliegenden Schulungen erworben wurden, genügen dafür allein nicht immer.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.