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Grundseminare-BetrVG-Grundlage
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Betriebsverfassungsgesetz BetrVG-Grundlage
4: Der Betriebsrat muss
insbesondere die Auswirkungen der arbeitgeberseitigen Maßnahmen
und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens auf die einzelnen
Arbeit-nehmer Damit der Betriebsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß und wirkungsvoll wahrnehmen kann, |
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ist es notwendig, dass seine Mitglieder auch über Grundkenntnisse der für die wirtschaftliche Mitbestimmung einschlägigen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes haben. Nicht außer Acht zu lassen sind dabei auch einige Grundkenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Hierzu gehört u.a. die allgemeine Wortschöpfungskette, die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Mit der Teilnahme
an dieser Schulung können Sie sich zunächst ein Grundwissen
über die Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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