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Klasurtagung

Klasurtagung

Klausurtagung-II:
Rechtliche Einordnung von betrieblichen Sachverhalten und Arbeitsorganisation des Betriebsrats

- Effektivität durch anerkennte rechtliche Einordnung von betrieblichen Sachverhalten und einer durchdachten Arbeitsteilung und Kompetenzentwicklung –

Effektivität in der Arbeit von Kollektivorganen setzt zunächst eine anerkennte rechtliche Einordnung von betrieblichen Sachverhalten, eine systematische und methodische Vorgehensweise sowie eine durchdachte Arbeitsorganisation im Betriebsrat voraus. Eine durchdachte Arbeitsorganisation kann notwendigerweise nur durch eine kompetenzorientierte Arbeitsteilung vorgenommen werden. Eine solche Vorgehensweise zwingt ihrerseits die Akteure zu einer kontinuierlichen Kompetenzentwicklung.

Die Betriebsarbeit ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an fortwährenden Meinungsbildungs-prozessen und Abstimmungsnotwendigkeiten. Sie ist aber auch gekennzeichnet durch ein hohes Maß an sich ständig ändernden Aufgabenstellungen und mannigfaltigen betrieblichen Herausforderungen. Diese Prozesse zwingen den Betriebsrat zu einer systematischen und planvollen Vorgehensweise, wenn er seinen gesetzlichen Pflichten und dem Wählerauftrag gerecht werden will. Hierzu muss der Betriebsrat, die für die aktuellen und bevorstehenden Aufgaben einschlägigen rechtlichen Kenntnisse erwerben. Erst dann ist es möglich, seine gegenwärtigen und/oder anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht zu erfüllen.

Der Betriebsrat ist darauf angewiesen, die ihm zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen möglichst optimal einzusetzen, um für die Beschäftigten ein Höchstmaß an Interessenvertretung zu erzielen. Er ist aber auch angehalten ein berechenbarer und zuverlässiger Ansprechpartner des Arbeitgebers zu sein. Das setzt seinerseits neben rhetorischen Kenntnissen vor allem rechtliche Kenntnisse voraus.

Im Rahmen dieser Klausurtagung kann sich das gesamte Betriebsratsgremium Zeit nehmen, um zunächst eine Bestandaufnahme der betriebsspezifischen Probleme- und Regelungsfelder vorzunehmen, um dann diese den richtigen rechtlichen Rahmen zuzuführen. Das ist notwendig, um eigene rechtlich und betrieblich machbaren Ziele zu entwickeln und eine kenntnisorientierte und sinnvolle Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums vorzunehmen. Das ist nur durch Kenntnis-se aus dem einschlägigen rechtlichen Bereich und Erfahrungen über die betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge möglich. Nur so lassen sich die rechtlichen und betrieblichen Handlungsspielräume und daraus eine Prioritätenliste der Aufgaben erstellen. Und nur so können neue betriebsrätliche Projekte entwickelt werden, in die sich Betriebsratsmitglieder nach ihren jeweiligen Interessen und Kompetenzen einbringen können. Nicht zuletzt macht es Sinn, einen an den aktuellen und bevorstehenden Aufgaben und Vorhaben des Betriebsrats orientierten Schulungsbedarf bzw. den Schulungsplan zu erstellen, der dann konsequent realisiert wird.

Wir unterstützen Kollektivgremien dabei methodisch und geben allen Mitgliedern dieser Gremien gleichsam Gelegenheit, sich aktiv in die Diskussions- Arbeitsprozesse in Plenum und in den Arbeitsgruppen einzubringen. Unsere Referentinnen und Referenten leiten und begleiten die Kollektivgremien strukturierend über die gesamte Dauer der Klausurtagung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauscha-le und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-und Personalräten werden wir uns darum bemühen den von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu arrangieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.