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Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht

SBV-II:
Das Schwerbehindertenrecht sowie andere Rechte leistungsgeminderter und schwerbehinderter Arbeitnehmer (Teil-II)

Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen grundlegende Fragen über die eigens für leistungsgeminderte und behinderte Arbeitnehmer geschaffenen Rechte. Mit diesem Aufbauseminar sollen die Teilnehmende in die Lage gebracht werden, als Schwerbehindertenvertreter eine erfolgreiche Arbeit zu absolvieren. Dazu ist es z.B. mindestens erforderlich folgendes zu wissen:

• Wie wird ein Antrag zur Feststellung einer Gleichstellung oder Schwerbehinderung gestellt?
• Wie und wo wird der Feststellungsantrag beschieden?
• Welche besonderen Ansprüche können schwerbehinderte Menschen im Betrieb wo geltend   machen?

• In welcher Weise kann die SBV Einfluss auf personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers nehmen?
• Wie kann die SBV Einfluss auf die Gestaltung schwerbehindertengerechte Arbeitsplätze nehmen?
• Wer sind meine Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Betriebs?
• Wie weit geht die Zusammenarbeit mit Betriebs- bzw. Personalräten und wo ist das Recht geregelt?
• Müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dem SBV zusammenarbeiten, wenn ja wo ist das geregelt?
• Wie funktioniert der Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen im Berufsleben?
• Profitieren auch die Gleichge4stellten vom besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderten Menschen im Berufsleben?

Diese und viele andere rechtliche Fragen wie z.B. die Fragen des Benachteilungsverbots und des Gleichstellungsgebots werden im Seminarplenum und kleinen Arbeitsgruppen anhand von Gesetzestexten und Beispielen aus der Rechtsprechung gemeinsam erarbeitet.

Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 96 Abs. 4 SGB IX bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.