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Wirtschaftsausschuss-Grundseminar
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Wirtschaftsauschsuss WA-Grund-Einführung: Nach 106 Abs. 1 BetrVG
kann nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten
Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss gegründet werden. Der Betriebsrat
gelangt also nur in solchen Fällen an wirtschaftlichen Daten des
Betriebs und/oder des Unternehmens. Dieser gesetzliche Zustand ist unzureichend
und führt zu Unzufriedenheit bei den Betriebsräten und Gewerkschaften.
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Anspruchsgrundlage:
Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40
Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf.
die Übernachtungskosten werden nach der Anmerkung:
Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich
bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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