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Wirtschaftsausschuss-Seminare

Wirtschaftsauschsuss

WA-I (Wirtschaftsausschuss Teil I):
Gibt es die wirtschaftliche Mitbestimmung wirklich?
Davon, wie der Wirtschaftsausschuss wirkungsvoll arbeiten kann

Nach § 106 BetrVG muss in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss gegründet werden. Der Wirtschaftsausschuss nimmt wichtige Aufgaben wahr. Die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Beurteilung der künftigen der Entwicklung des Unternehmens sind hierbei die hervorstechendsten Aufgaben des Wirtschaftsausschusses.
Er hat dabei insbesondere die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens auf die Arbeitnehmer und die Beschäftigung zu erforschen. Erst ein solches Verständnis und eine solche Herangehensweise versetzen den Wirtschaftsauschuss in die Lage, die anstehenden Probleme im Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und Zusammenhänge mit anderen Faktoren oder Arbeitgeberentscheidungen herzustellen.

Der Wirtschaftsausschuss liefert dem Betriebsrat wichtige Informationen und Erkenntnisse, um ihn bei der Arbeit zu unterstützen und ihm zu ermöglichen, frühzeitig die Initiative zu ergreifen.
Damit der Wirtschaftsausschuss seine Aufgaben ordnungsgemäß und wirkungsvoll wahrnehmen kann, ist es notwendig, dass seine Mitglieder über Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bereichen verfügen. Dieses Seminar stellt die erste Stufe von insgesamt drei Stufen der Schulungsreihe "Wirtschaftsausschuss" dar. Mit der Teilnahme an dieser Schulung können Sie sich zunächst ein Grundwissen über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wirtschafsausschusses sowie einen Überblick über die Grundbegriffe und die einschlägigen Vorschriften verschaffen.

Anspruchsgrundlage: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-und Personalräten werden wir uns darum bemühen den von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu arrangieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.