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Wirtschaftsausschuss-Seminare
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Wirtschaftsauschsuss WA-I
(Wirtschaftsausschuss Teil I): Nach § 106 BetrVG
muss in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss
gegründet werden. Der Wirtschaftsausschuss nimmt wichtige Aufgaben
wahr. Die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die
Beurteilung der künftigen der Entwicklung des Unternehmens sind hierbei
die hervorstechendsten Aufgaben des Wirtschaftsausschusses. |
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Der
Wirtschaftsausschuss liefert dem Betriebsrat wichtige Informationen und
Erkenntnisse, um ihn bei der Arbeit zu unterstützen und ihm zu ermöglichen,
frühzeitig die Initiative zu ergreifen. Anspruchsgrundlage: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-und Personalräten werden wir uns darum bemühen den von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu arrangieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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