Allgemeine Feststellungsklage

1. Begriff

Eine allgemeine Feststellungsklage ist auf die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (negative Feststellungsklage) gerichtet (vgl. § 256 Abs. 1 ZPO). Sie ist insbesondere im Bereich des  Kündigungsschutzrechts von Bedeutung.

2. Beispiel

Wenn sich ein  Arbeitnehmer gegen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung wendet obwohl er nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt

(z.B. weil er entweder weniger als sechs Monate in denselben Betrieb beschäftigt - vgl. § 1 Abs. 1 KSchG - war oder in einem Betrieb mit in der Regel weniger als fünf Arbeitnehmer beschäftigt war. Vgl. § 23 Abs. 1 KSchG -)

 

oder wenn er zwar dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes unterliegt, aber ausschließlich andere Mängel als die Sozialwidrigkeit der Kündigung geltend machen will

oder einen Verstoß gegen § 626 BGB geltend machen will,

ist nicht die  Kündigungsschutzklage, sondern die allgemeine Feststellungsklage die einschlägige Klageart.

Darüber hinaus ist die allgemeine Feststellungsklage die richtige Klageart für alle kündigungsrechtlichen Klagen des  Arbeitgebers.