Qualifiziertes Zeugnis

 

Was ein qualifiziertes Zeugnis ist, ergibt sich aus § 630 Satz 2 BGB.

Ein qualifiziertes ist danach, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers nicht nur über die Art und Dauer der Tätigkeit, sondern zusätzlich auch über die Leistungen und die Führung  des Arbeitnehmers.

 

Problem:

Von potentiellen neuen Arbeitgebern wird ein qualifiziertes Zeugnis vor allem von Arbeitnehmern in gehobenen und höheren Positionen erwartet. Legt ein solcher Arbeitnehmer nur ein einfaches Zeugnis vor, so gibt er Anlass zur Spekulationen und dem Verdacht, dass er auf die Beurteilung seiner Leistungen und Führungsfähigkeiten bewusst verzichtet hat, um nur seine Unzulänglichkeiten oder Schwächen zu verschleiern.